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Urlaubsrückstellung

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letzte Antwort am 23.01.2025 15:49:17 von johs2016
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johs2016
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Ich habe bitte ein paar (einfache) Fragen zur Einstellung der Urlaubsrückstellungen:

 

Dass der Grundurlaubsanspruch auf Mandanten- und Personalebene im Januar des Jahres geändert werden muss, für das die Rückstellungen erstellt werden (also jetzt Januar 2024), ist mir aus dem Datev-Dokument klar, aber in welchem Monat müssen die anderen Anpassungen vorgenommen werden wie geänderter UV-Beitrag, abweichende Feiertage, abweichende Fehltage, Resturlaubstage, Lohnartenanpassung? Januar 2024 oder Dezember 2024 oder egal?

 

Ich habe auch gelesen, dass man zur Erstellung der Rückstellungen im aktuellen Bearbeitungsmonat (also Januar 2025) bleiben kann, als Datum für die Rückstellung müsste ich dann vermutlich 12/2024 eingeben, oder? Muss ich außerdem vor Abrechnung die Stammdaten schicken (für Änderungen) oder ist dies nicht notwendig? Gibt es die Möglichkeit, wie bei den Probeabrechnungen auch eine Vorschau zu bekommen, um dann ggf. noch Anpassungen vorzunehmen oder muss ich auf die Abrechnung Januar warten und müsste Anpassungen dann im Bearbeitungsmonat Februar vornehmen?

 

Und letzte Frage: unsere ehemalige Gehaltsabrechnerin hatte mal etwas gesagt, dass die Urlaubsrückstellungen zwingend im Januar gemacht werden müssen, das lese ich aber nirgends. Wäre natürlich doof, wenn wir noch Anpassungen vornehmen müssten (siehe vorherige Frage).

 

Vielen Dank vorab!

 

 

 

 

johs2016
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Kann mir hierzu keiner etwas sagen? Ich dachte eigentlich, dass es für die erfahrenen Lohnabrechner Pillepalle-Fragen sind 😉

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DATEV-Mitarbeiter
Sabrina_Simmerlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,


wenn Sie eine Urlaubsrückstellung für den Monat 12/2024 erstellen möchten, erfassen Sie die Werte im Bearbeitungsmonat 12/2024.
Nur der Grundurlaubsanspruch muss für das Jahr 2024 bereits in 01/2024 erfasst werden.


Wenn die Auswertungen für die Urlaubsrückstellung neu angelegt wurden, müssen zuerst die Stammdaten gesendet werden. Eine Abrechnung ist nicht notwendig. Das gilt auch für Änderungen an den Lohnarten. Warten Sie den Verarbeitungslauf ab.


Der Anstoß der Urlaubsrückstellung kann aus dem aktuellen Bearbeitungsmonat heraus stattfinden.
Wählen Sie Mandant | Urlaubsrückstellung erstellen. Erfassen Sie hier 12/2024.
Eine Vorschau gibt es nicht für die Urlaubsrückstellung.

Beste Grüße Sabrina Simmerlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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johs2016
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Super, vielen Dank!

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letzte Antwort am 23.01.2025 15:49:17 von johs2016
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