Hallo zusammen,
wir haben jetzt die Meldung von der Versicherungsgesellschaft bekommen, dass ein Mitarbeiter rückwirkend von Januar 2023 - August 2024 beitragsfrei in der betrieblichen Altersvorsorge gestellt wurde. Nach Rücksprache mit der Krankenversicherung müssen wir eine Rückrechnung erstellen, weil die Entgeltumwandlung dann ja nicht korrekt war. Nun habe ich die Entgeltumwandlung im System im Bearbeitungsmonat 01/2023 im Monat 12/2022 enden lassen, aber es wird keine Nachberechnung angestoßen. An den Sozialversicherungsbeiträgen würde sich nichts ändern, weil der Mitarbeiter eh über der Beitragsbemessungsgrenze ist, aber der gesetzliche Arbeitgeberzuschuss, die Umwandlung und letztlich der Abzug müssten doch dennoch von der Abrechnung "verschwinden", oder nicht? Wo liegt mein Denkfehler? Vielen Dank!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Stoßen Sie mal mit Wert 1 und Bearbeitungsschlüssel 96 eine Nachberechnung auf 01/2023 an.
Hat geklappt, vielen lieben Dank!