Achtung! Nicht verwechseln! Die 200 TEUR sind die De Minimis-Grenze und die 800 TEUR sind die Kleinbeihilfegrenze. Also: · Soforthilfe = Kleinbeihilfe + de-minimis · ÜBH1 = Kleinbeihilfe + de-minimis · ÜBH2 = Bundesregelung Fixkostenhilfe · NovH = Kleinbeihilfe + de-minimis · DezH = Kleinbeihilfe + de-minimis · ÜBH3 = wahlweise Bundesregelung Fixkostenhilfe oder Kleinbeihilfe · NovH+ = Bundesregelung Fixkostenhilfe · DezH+ = Bundesregelung Fixkostenhilfe · KfW-Kredite mit einer Laufzeit > 6 J. = Kleinbeihilfe + de-minimis Sie dürfen im bis zu 800 TEUR Kleinbeihilfen erhalten und - sofern Sie noch De Minimis-Beihilfe frei haben, diese mit den Kleinbeihilfen kumulieren (max. 200 TEUR), so daß Sie 1 Mio. Euro erhalten dürfen. Die von Ihnen erwähnten 200 TEUR liegen also noch voll im Rahmen, erst ab 800 TEUR bzw. 1 Mio. Euro muss man planen und strategisch entscheiden. Nehmen wir also an, Sie hätten folgende Förderungen erhalten oder beantragt: 25 TEUR Soforthilfe 500 TEUR KfW-Kredit für 10 Jahre 100 TEUR Überbrückungshilfe 1 100 TEUR Überbrückungshilfe 2 200 TEUR Novemberhilfe 300 TEUR Dezemberhilfe Sie kämen damit auf 1.125 TEUR Kleinbeihilfe und 100 TEUR Fixkostenhilfe. Wenn Sie noch keine De Minimis-Beihilfen erhalten haben und kumulieren, dürften Sie aber nur 1 Mio. Euro erhalten. Sie könnten nun entweder: - den KfW-Kredit um 125 TEUR zurückführen (muss erst mit der Bank besprochen werden, muss vor Beantragung der Förderung erfolgt sein und kostet Vorfälligkeitsentschädigung) - die Dezemberhilfe um 125 TEUR kürzen und auf die Dezemberhilfe plus warten, die dann ja unter die Fixkostenbeihilfe fällt (Beantragung erst in Zukunft möglich, Fixkostenhilfe erfordert Verluste) Bei der ÜBH3 haben Sie dieses Problem nicht mehr, denn hier werden Sie wählen dürfen, welchem Beihilfeprogramm sie zugerechnet wird - in diesem Fall also wieder der Fixkostenhilfe. In Ihrem Fall haben Sie bei den 200 TEUR auf jeden Fall noch genug „Luft“.
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