Hallo Frau Mertel, ich stehe bereits im Dezember, kann ich für den Oktober noch eine Wiederabrechnung durchführen, um so die pauschalen Steuern zu korrigieren? Wenn es "nur" um Korrekturen aus den angemeldeten Steuerbeträgen der Nebenbuchführung geht, dann können Sie sich auch dadurch helfen, dass Sie mit "DÜ Formular Lohnsteuer-Anmeldung" zu dem betreffenden Mandanten die Meldedaten des Oktobers in dem Tool korrigieren (unbedingt die Korrekturwerte separat mit Herleitung "bisher" --> "neu" dokumentieren, da das Tool separat "neben LODAS her" arbeitet) und dann aus dem Tool heraus eine berichtigte LStA für Oktober abgeben. Gutes Gelingen
... Mehr anzeigen