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Mehrere Beschäftigungszeiträume bei einer Personal-Nr.

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letzte Antwort am 22.01.2021 10:16:28 von Heidi1
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floreana
Fortgeschrittener
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Liebe Community,

 

wieso kann man nach Austritt Mitte des Monats nicht für die Personal-Nr. einen neuen Beschäftigungszeitraum wählen, z. B. ab 16. des gleichen Monats? Heißt das, dass ich die Personal-Nr. komplett neu anlegen muss?

 

Bzw. was passiert, wenn ich das ursprüngliche Austrittsdatum, sagen wir Mitte Mai, wieder rausnehme, weil der MA jetzt doch aufgrund einer Einigung weiterhin im Betrieb bleibt. Ist vermutlich auch nicht möglich, weil Lohnsteuerbescheinigung etc. alles schon ausgeworfen wurde....

 

Wie wäre in diesem Fall das richtige Vorgehen?

 

Danke vielmals vorab! 

floreana
Fortgeschrittener
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Schönen Guten Morgen! Ob sich hier vielleicht jemand auskennt? 

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Moin,

 

mehrere Beschäftigungszeiträume in einem Monat sind leider nicht möglich, weil das Programm innerhalb eines Monats immer nur den neuesten Beschäftigungszeitraum abrechnen kann. Dies ist ja auch der Grund, weshalb eine Nachberechnung auf frühere Beschäftigungszeiträume leider nicht möglich sind.

 

Wenn Sie das Beschäftigungsende löschen, führt das Programm eine Nachberechnung ab dem Austrittsdatum durch:

 

  • Die bisherige Abmeldung bei der Krankenkasse wird storniert.
  • Der Mitarbeiter wird für das ELStAM-Verfahren wieder angemeldet.
  • Die Entgelte ab dem Austrittsdatum werden nachberechnet.
  • Die Beiträge an die Krankenkassen und die Lohnsteuer für das Finanzamt werden in der aktuellen Meldung nachgemeldet.

Dies ist der richtige Weg, wenn die Beschäftigung tatsächlich ungekündigt fortbestehen sollte.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

floreana
Fortgeschrittener
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Oh wunderbar. Vielen herzlichen Dank! Scheint ja ganz einfach zu sein. 

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Heidi1
Beginner
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Hallo,

 

ich habe jetzt den Fall, dass wir unseren Azubi (Prüfung bestanden am 20.01) direkt im Anschluß (21.01) in ein festes Arbeitsverhältnis übernehmen. D.h. hier ändert sich ja ab dem 21.01 für den selben Monat die Personengruppe, Gehalt etc.

Wie verbuche ich das in Lodas, so dass beide Beschäftigungsarten korrekt abgerechnet werden?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 6 von 8
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Moin,

 

das Gehalt müssen Sie manuell ausrechnen und die anteiligen Beträge (ggf. über Bewegungsdaten) erfassen.

 

Die Änderung der Personengruppe usw. nehmen Sie zum 01.02.2021 vor. Dies ist für die Sozialversicherung völlig ausreichend. Hier wird der volle Monat Januar 2021 als Ausbildungsmonat gerechnet.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

pogo
Experte
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Heidi1
Beginner
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Vielen Dank für die Hilfe 🙂

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letzte Antwort am 22.01.2021 10:16:28 von Heidi1
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