Sie müssen die Frage, ob es eine steuerfinanzielle Auswirkung hat davon trennen, ob Sie verpflichtet sind, die Aufwendungsart gesondert zu erfassen und ggf. auch in einer Gewerbesteuererklärung anzugeben. In einer Gewerbesteuererklärung müssen Sie die Werte auch dann in das Formular eintragen, wenn sich am Ende dadurch keine Änderung Ihrer Steuerbelastung ergibt. Ob dies für Sie relevant ist, kann ich an der Stelle nicht beantworten. Sie gaben an Kleinunternehmer zu sein, daher habe ich bereits einen relativierenden Hinweis gegeben, insbesondere auch im Hinblick auf § 25 Abs. 1 Nr. 1 GewStDV, denn vielleicht geben Sie auch überhaupt keine Gewerbesteuererklärung ab. Wissen kann ich dies aber nicht, da hierfür Ihre Angaben schlicht nicht ausreichend sind. Hier noch einmal der Rat: wenn Sie unsicher sind und/oder Unterstützung in steuerlichen Sachverhalten benötigen, wenden Sie sich an einen Steuerberater. Anhand Ihrer wenigen Angaben kann hier keine Aussage oder Beratung erfolgen, sondern höchstens Vermutungen aufgestellt werden, die schlussendlich aber falsch sein können, wenn Ihr Fall genau betrachtet wird.
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