Hallo, ich habe mich auch erst vor einigen Tagen damit beschäftigt. Ich bin der Meinung, der Arbeitgeber darf dann im Fall, dass der Arbeitnehmer unbezahlt daheim bleibt und seine Kinder betreut, nur die 67% vom ausgefallenen Netto bezahlen, die das Gesetz als Entschädigung (Eltern-KUG) vorsieht. Der Arbeitgeber geht hier nur in Vorleistung, für die er die Erstattung von der zuständigen Behörde erhält. In Lodas gibt es dazu das Dokument Nr. 1008768.
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