Hallo, wenn Sie für den kompletten Zeitraum der Fehlzeit die Stammlohnart 410 abrechnen, werden die Kosten im kompletten Umfang von der Agentur für Arbeit übernommen. Damit wird in LODAS keine Fehlzeit benötigt. Nur, wenn die Krankenkasse für die Fehlzeit - bzw. einen Teil der Fehlzeit - aufkommen muss, wird eine Fehlzeit mit dem Grund "Entgeltfortzahlung mit AU Bescheinigung" benötigt, damit ein AAG-Antrag erstellt werden kann. Wie Sie Krankheit in Verbindung mit Kurzarbeitergeld abrechnen, finden Sie auch unter der Dokumentennummer 5303311 in der Info-Datenbank. Viele Grüße, Vanessa Mertel Personalwirtschaft DATEV eG
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