Hallo,
ich habe eine kurzfristige Beschäftigung der Betrieb ist Sofortmeldungspflichtig. Da er noch Schüler ist hat er ja noch keine SV Nummer. Muss diese Beantragt werden oder geht die Kurzfristige Beschäftigung ohne SV Nummer ?
Auch die Abrechnung ohne ?
Vielen Dank !
Hallo,
siehe Dok.-Nr.: 9222339 unter 2.3.
Seit 2005 wird die Sozialversicherungsnummer bereits mit der Geburt zugeteilt.
Vielleicht hat er also schon eine. 🙂
Hi,
wenn das Geburtsdatum und Geburtsort bekannt sind, sollte eine Anmeldung möglich sein auch ohne SV#.
Dann wird die SV# mitgeteilt/erzeugt, dem AG und AN (im Zweifel).
Die Daten ggf. beim Mitarbeiter erfragen wenn er keine SV# hat oder bekannt ist.
BG
Sofortmeldung geht anstatt der SV-Nr. auch mit Geburtsdaten (Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort [unter Personaldaten > Personaldaten unter Adresse/Name und Persönliche Angaben]. Wenn die KK bekannt ist, kann die SV-Nr. auch dort erfragt werden. Auch die SV-Anmeldung erfolgt ohne SV-Nr. mittels Geburtsdaten, solange keine Abmeldung erfolgt. Für jede Abmeldung ist zwingend eine SV-Nr. erforderlich.
Wird die Sofortmeldung mit den Geburtsdaten übermittelt, wird die SV-Nr. von der DRV per Rückübertragung zurückgemeldet.
Es kann auch bei Anlage des Arbeitnehmers oder aus den Personaldaten heraus eine Abfrage der Sozialversicherungsnummer ausgelöst werden.