Hallo liebe Baulohn-Experten, ein Mitarbeiter nimmt 4 Wochen unbezahlten Urlaub, was über den Monatswechsel geschieht. Beginn 18.01.2021 - 12.02.2021. Für die Januar-Abrechnung habe ich die Fehlzeit in die Bewegungsdaten erfasst, jedoch nicht in die Fehlzeiten übernommen. Dies habe ich jetzt für die Feb-Abrechnung mit einer Korrektur vorgenommem. Unbezahlter Urlaub Januar 18.01.2021 - 29.01.2021. Für den Februar 01.02. -12.02.2021 unbezahlter Urlaub in Fehlzeiten erfasst. Der Rest des Monats Februar, ab 15.02. wird aufgrund des schlechten Wetters mit witterungsbedingter Arbeitsausfall geschrieben. Jetzt meine Frage, wenn der unbezahlte Urlaub länger als 12 Tage dauert, müssen die Beschäftigungstage gekürz werden. Geschieht dies automatisch, oder muss das extra vorgenommen werden? Und um wieviele BT muss ich den Februar kürzen? Des weiteren möchte die Krankenkasse das ausgefallene Nettoarbeitsentgeld wissen. Gibt es eine Auswertung, die mir die Werte ausgibt. Liebe Grüße
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