Liebe Datev-Community,
ein Mitarbeiter ist im November aufgrund eines Coronavorfalls in der Schule der Tocher ( 10 Jahre) 14 Tage zur Betreuung des Kindes zu Hause geblieben. Der Zeitraum 22.11. - 06.12.2020
Der Erfassungszeitraum in LODAS 23.11-27.11.2020 und der 30.11.2020 wurden als Fehlzeit mit Entschädigungszahlung IfSG Beaufsichtigung Kind erfasst. Die Fehltage wurden nur für die regulären Arbeitstage von mir berücksichtigt.
Der Mitarbeiter führt ein Arbeitszeitkonto mit geschützten 50 Stunden, die vertraglich vereinbar sind.
Diese Stunden sollen nicht herangezogen werden für den Ausfalls.
Die StLa 482 und 483 sind angelgt und in der Abrechnung berücksichtig.
In den Bewegungsdaten habe ich die Stunden für die Betreuung des Kindes mit KUG für Kinderbetreuung anlegt.
Ich bitte um Prüfung, ob meine Abrechung korrekt ist.
Liebe Grüße und vielen Dank!
Hallo,
das Vorgehen zur Abrechnung "Entschädigungszahlung bei Kinderbetreuung" finden Sie im Dokument 1008768 ab Punkt 5. Dort sind die erforderlichen Schritte angegebenen, die im Programm durchgeführt werden müssen. Bei weiteren Fragen zur Abrechnung der Entschädigungszahlung wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Behörde.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG