Hallo Daniela, Gemeint ist damit die Zuschussvariante. Du hast jetzt 15 in Hundert gewählt. Das bedeutet, die 150 € entsprechen 100 % und die 15 % in 150 € sind somit 127,50 €, welche per Gehaltsumwandlung bedient werden. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt in diesem Falle 22,50 €. Entscheidest Du Dich für die andere Variante, so würden die 150 € praktisch 115 % entsprechen und der Gehaltsverzicht läge bei 130,44 € und der Arbeitgeberzuschuss beträgt dann 19,56 €(arbeitgeberfreundlich). Das sollte dann wohl der Mandant entscheiden, welche Methode dann zukünftig Anwendung finden würde. Constanze
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