Hallo, mein Mandant verliert wegen Kündigung eine MAin. Er hatte eine Weiterbildung gezahlt - aus dieser Weiterbildung muss nun (vertraglich Vereinbart) ein kleiner Teil noch zurückgezahlt werden.
Buche ich die Rückzahlung brutto oder netto ein?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
meines Wissens nach muss der Abzug als Netto eingegeben werden, bei Eingabe des Abzugs als Brutto würde quasi ein Steuerlicher Vorteil entstehen was in dem Fall nicht erlaubt ist.