abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Rückzahlung bei Austritt Seminarkosten

1
letzte Antwort am 18.10.2022 10:44:50 von Januschko
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Daniela1
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 2
179 Mal angesehen

Hallo, mein Mandant verliert wegen Kündigung eine MAin. Er hatte eine Weiterbildung gezahlt - aus dieser Weiterbildung muss nun (vertraglich Vereinbart) ein kleiner Teil noch zurückgezahlt werden.

Buche ich die Rückzahlung brutto oder netto ein? 

 

 

Januschko
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
165 Mal angesehen

Guten Tag,

 

meines Wissens nach muss der Abzug als Netto eingegeben werden, bei Eingabe des Abzugs als Brutto würde quasi ein Steuerlicher Vorteil entstehen was in dem Fall nicht erlaubt ist.

0 Kudos
1
letzte Antwort am 18.10.2022 10:44:50 von Januschko
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage