Guten Morgen,
ich muss erstmalig für unsere Firma Kurzarbeitergeld abrechnen. Für die Gehalts- und Stundenlohnempfänger habe ich alles problemlos finden und einrichten können. Leider finde ich keine Hinweise zur Abrechnung bei Leistungslohnempfängern. Ein Teil unserer von KUG betroffenen Mitarbeiter werden leistungsabhängig bezahlt, ihr Stundenlohn differiert in jedem Monat, abhängig vom Umsatz und den geleisteten Stunden sowie abhängig von den Zuschlägen, die im Durchschnitt auf Krankheits- und Urlaubstage eingerechnet werden.
Gibt es hierfür überhaupt eine Lösung?
Für Ideen und Lösungsvorschläge wäre ich überaus dankbar. Eine Anfrage über den Servicekontakt hat leider kein Ergebnis gebracht, auch die Suchfunktion bei Lexinform findet hierzu keine Antwort und das kostenlose Video leider auch nicht.
MfG
Dana
Hallo Dana,
bei Leistungslöhnen müssen Sie den Durchschnitt der letzten 3 Monate für die Berechnung zu Grunde legen. Bzw. die Teile vom Leistungslohn die variabel sind. Die fixen Bestandteile sind wie bei den Gehaltsempfängern bzw. Stundenlöhner zu behandeln.
Im Zweifelsfall sollten Sie Kontakt mit dem Arbeitsamt aufnehmen und hier mal so ein Beispiel mit denen durchgehen. Das kann zwar zur Zeit etwas dauern, bis Sie da durch kommen, aber die helfen Ihnen mit Sicherheit gerne weiter und die Fehlerquote in diesem Fall verringert sich gegen 0, da die Ihnen die richtige Behandlung mitteilen werden.
Gruß
Björn
Danke für die Antwort.
Hallo Björn,
ich darf hoffentlich dazu auch eine Frage stellen: wenn ich den Durchschnitt gebildet habe und die Daten unter Personaldaten/Kurzarbeit eingetragen sind, muss ich dann noch was spezielles einstellen oder unter Bewegungsdaten einstellen?
Das weiß ich leider nicht, da ich solche Fälle noch nicht in KUG abgerechnet habe.
Hallo Daniela,
bei den Kurzarbeiterdaten müssen das Sollentgelt und die Sollstunden eingetragen werden. Bei den Bewegungsdaten müssen die evtl. tatsächlich geleisteten Stunden und die Ausfallstunden eingetragen werden. Dann sollte es funktionieren. Bei mir hat die März-Abrechnung dann zum Glück gepasst.