Wir müssen unterscheiden zwischen zwei oder mehr Mandanten (technisch), zwischen denen der Mandant als Person wechseln kann und dessen Beraternummer und Zugangsmedien. Trotz mehrerer Mandantennummern bleibt das Zugangsmedium das selbe. Es lassen sich ja auch gar nicht mehrere Smartlogins auf einem Gerät parallel nutzen. Daher muss die Mandantenregistrierung mit der zu registrierenden Mandantennummer auf der vorhandenen Beraternummer des Mandanten durchlaufen werden. @mapex schrieb: wenn es so ist, wie wir annehmen, könnte man das umgehen, indem man dann den est-bestand mit der leistung auf die UBNR transferiert, um zumindest das zugangsmedium zu sparen oder nicht mehrere smartlogins u benötigen. Das ist in dieser Form nicht möglich, wenn der Unternehmensbestand auch als Unternehmen angelegt wurde. Auf dieser Mandantennummer lässt sich auch Meine Steuern nicht nutzen. Gleichzeitig kann kein Rewe bei natürlichen Personen angelegt werden. ich weiß, dass ich die rechtevergabe auch auf unsere Beraterummer und Mandantenummer machen kann, aber ich lehne das bisher strikt ab, um fehler zu vermeiden. Jeder mandant hat seine eigene nummer und so kann nix passieren. Die Rechteverwaltung muss natürlich verfolgt werden. Ich hatte bisher kein Problem, die entsprechend benötigten Mandantennummern für die passenden Anwendungen freizuschalten. Es dürfen eben nicht mehrere Unterberaternummern existieren, dann lässt sich für den Mandanten mit seinen Zugangsmedien alles passen administrieren. Da - zumindest bei uns - ohnehin jeder Mandant explizit eine Mandantennummer hat, unter der auch die Einkommensteuer angelegt ist, ist es kein Problem, diese Kombination in der RVO freizuschalten. Ich wüsste aktuell keinen Mehrwert, durch den Übertrag der ESt auf die mandantengenutzte Beraternummer. Aber wie ich weiß, ist das Typsache...
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