@sabineschmidt schrieb: Meine Vorgängerin hat die Lohnnachweiskarte des vorherigen Arbeitgebers in 2019 nicht eingetragen. 2019? Sind Sie sich sicher oder ist das nur ein Tippfehler? Wenn dem nicht so ist, sind die Abrechnungen der Vorjahre zumindest im Baulohn-Teil falsch. Ok, das kann im günstigen Fall nur ein "optisches" Problem sein, könnte aber auch dazu geführt haben, dass Berechnungen falsch waren. Ändern können Sie daran, bis auf das Jahr 2024, jetzt ohnehin nix mehr. Somit kann ich jetzt nach Ihrer Anleitung den Rest abrechnen, allerdings ist der viel zu niedrig, da diese alte Zahl fehlt. Ich habe die jetzt auf der Baulohnseite für den AN nachträglich in 2025 Reiter Vorjahre eingetragen. Aber das reicht noch nicht. Er berücksichtigt das so nicht. Vermutlich fehlt da jetzt noch eine Buchung. Haben Sie da noch eine Idee? Um wenigstens die Abrechnungen für 2025 korrekt zu erstellen, benötigen Sie zwingend die Lohnnachweiskarte 2024 des Arbeitnehmers. • Vorträge Sie müssen darauf achten, ► in den Monat Januar zu wechseln und ► das Gültigkeitsjahr 2025 zu erfassen. Das sollte eigentlich ausreichen, um Nachberechnungen vom Jahresanfang an zu erstellen. Der Januar ist wichtig, weil Sie sonst alle zusätzlichen Werte wie im zweiten Dokument (Punkt 3.4) beschrieben, extra vorgeben müssen. Sollte sich herausstellen, dass sogar zu viel Urlaubsgeld gewährt wurde, muss dies mit Rücksprache mit der Malerkasse geklärt werden. (Eigentlich sollte sich die Malerkasse melden, aber dort wird erst einmal "stumpf" nach den Anträgen abgerechnet.) • Dokumente von DATEV ► Punkt 1.1 Vortragswerte bei Neueintritt/Wiedereintritt - Maler- und Lackiererhandwerk - DATEV Hilfe-Center ► Punkte 3.1, 3.4 Urlaubsansprüche vortragen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS - DATEV Hilfe-Center Hals- und Beinbruch!
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