Hallo,
ich bin nicht fit im Malergewerbe.
Folgender Fall:
Mitarbeiter ist zum 28.2.25 ausgeschieden. Jetzt hat er den Beruf gewechselt und möchte das restliche Guthaben
der Malerkasse ausgezahlt bekommen. Die Malerkasse hat mir den Betrag bestätigt.
Ich rechne nach dem entsprechenden Dokument zu dem Thema ab. Es funktioniert auch.
Allerdings hat der ehemalige MA noch mehr Urlaubsgeld, als auf der letzten Abrechnung dokumentiert wurde.
Anscheinend habe ich vergessen irgendwelche Vorwerte einzugeben.
Wenn ich jetzt abrechne, dann kann ich die aufgelaufenen Werte, die bereits erfaßt waren, korrekt abrechnen.
Was mache ich aber mit dem Wert, der nicht hinterlegt war.
Meine Frage:
Kann ich den Betrag nachträglich eintragen?
Oder kann ich den Betrag mit einer anderen Lohnart abrechen, so daß aber auch der Erstattungsantrag an die Malerkasse wieder stimmt?
Viele Grüße
Sabine Schmidt
Hallo Sabine Schmidt,
wenn der Urlaubsanspruch auf der Abrechnung nicht mit den Werten von der Malerkasse übereinstimmt, dann müsste dieser angepasst werden. Hier kann der Differenzbetrag nicht mit einer anderen Lohnart abgerechnet werden.
Die Anpassung des Urlaubs erfolgt unter Personaldaten I Baulohn I Vortragswerte Baunebengewerbe.
Im Feld Gültig ab ist das Jahr 2025 zu erfassen und in der Registerkarte, Urlaub Vorjahr der richtige Urlaubsbetrag, der bei der Malerkasse vorliegt.
Informationen hierzu finden Sie auch in unserem Hilfe-Dokument: Urlaubsansprüche vortragen - Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS .
Wenn der Urlaubsanspruch stimmt, dann kann auch die Urlaubsabgeltung richtig abgerechnet werden.
Eine Anleitung finden Sie im Dokument: Urlaubsabgeltung abrechnen – Maler- und Lackiererhandwerk - Beispiele für LODAS unter Punkt 3.1.2.
Wenn der Mitarbeiter bereits in Januar und Februar 2025 Urlaub genommen hat, dann erfolgt als erstes eine Nachberechnung der Urlaubstage. Durch die Neuberechnung erfolgt auch eine neue Meldung von genommenem Urlaub an die Malerkasse und somit auch eine neue Urlaubsabgeltung.