Ich habe heute mal einen kleinen 4/3-Rechner mit EÜR-Steuern i.V. mit ESt und Freizeichnung erstellt; also den neuen digitalen Arbeitsabläufen. Also von mir persönlich bekommt dieser geplante Arbeitsablauf den Pokal für den "goldnen fail-workflow 2024". Die Zerstückelung eines homogenen, effizienten Arbeitsablauf zu Gunsten einer Monate- bzw. Jahre dauernden Umstellung der Steuerprogramme auf Online-Varianten. Der Preis für die Automatisierung der AVEÜR steht in keinem Verhältnis. Warum soll auch die EÜR und AVEÜR den gesondert freigezeichnet und aus der ESt-Erklärung herausgelöst werden, wenn diese Bestandteil dieser selbst ist; das ist doch grausam. Die AVEÜR als integrierter Bestandteil der ESt muss doch in Richtung automatisierte Einzelerfassung weiterentwickelt werden. Ich verstehe durchaus, dass hinter dieser Methodik partielle Entwicklungen in "die Wolke" stehen, um die ESt irgendwann als Gesamtes als Cloudanwendung zu nutzen, aber doch nicht so... Dann eine Online-AGB, Online-N, Online-V+V . . . und alles gesondert freizeichnen ?! Ich hoffe inständig, dass ich (noch) zu doof dazu bin, Wesentliches übersehen habe und hier Unrecht tue . . . aber auch das DATEV EÜR Steuern: Für DATEV Freizeichnung online bereitstellen - DATEV Hilfe-Center kann es doch nicht sein. Ich hoffe ferner, dass man zu diesen Arbeitsabläufen zwangsverpflichtet wird . . . "Hoffen, hoffen ?!" Hoffnung ist die Planung der Verzweifelten und Kleingläubigen. Ich mag den Begriff nicht. Ich denke, das darf dann doch mal noch ein paar Monate "reifen"; wo auch immer. Damit lass ich es mit dem "feature" und dem Thema selbst für mich bewenden.
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