Hallo @casp24, an die Finanzverwaltung darf eine E-Bilanz nur übermittelt werden, wenn der jeweilige Datensatz vom "ELSTER Rich Client (ERiC)" geprüft wurde. Das passiert bei uns im Rechenzentrum automatisch bei jeder E-Bilanz. Der "ELSTER Rich Client (ERiC)" wird von der Finanzverwaltung bereitgestellt. Das sind vereinfach gesagt sehr viele Prüfungen auf und mit verschiedenen Werten. Inhaltlich aber auch technisch. Diese Prüfungen sind im E-Bilanz-Assistenten bereits integriert. So ist sichergestellt, dass nur in sehr sehr wenigen Fällen eine E-Bilanz nicht an die Finanzverwaltung gesendet werden kann (ERiC-Prüfung fehlgeschlagen“ / EBIL001H / 610001002 nach dem Senden einer E-Bilanz (Dok.-Nr. 1044575). Logischerweise müssen wir die Prüfungen seitens der Finanzverwaltung auch umsetzen und sicherstellen, dass im Rechenzentrum ein korrekter Datensatz ankommt und dann problemlos weitergeleitet werden kann. Daher mögen sich die Programm-Meldungen manchmal "oberlehrhaft" anfühlen. Wenn dem aber nicht so wäre, könnten Sie gar keine E-Bilanz an die Finanzverwaltung übermitteln. Welche Programm-Meldung verstehen Sie nicht? Vielleicht kann ich Ihnen zu der jeweiligen Programm-Meldung etwas erläutern. Gerne auch einen eigenes Thema erstellen und mich mit @ erwähnen, dann wird es für zukünftige Leser etwas übersichtlicher und sie finden das Thema besser. Selbstverständlich stehen wir auch im Kundensupport zur Verfügung. Dort ist es meist etwas leichter zu helfen, da wir uns aufschalten können und Ihre individuelles Problem lösen können. Das ist über die Community mangels Informationen nur bedingt möglich. Freundliche Grüße Lukas Rudolph Service Jahresabschluss & Anlag
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