Hallo K.Gier, Ihre Frage kann ich leider nicht eindeutig beantworten, da es je nach Vertragsart mehrere Möglichkeiten gibt. Bei dem "Ersatz" AG-Ant. VL handelt es sich vermutlich um einen AVWL-Vertrag (Altersvorsorgewirksame Leistungen). Hierbei stellen sich bereits einige Fragen, wie beispielsweise.: Wie muss der AG-Anteil steuer- und sv-rechtlich abgerechnet werden? Darf bzw. soll das Gesamtbrutto erhöht werden? Soll der Beitrag in eine bAV (z. B. Direktversicherung) einfließen? Darf nach § 3 Nr. 63 steuer- und sv-frei abgerechnet werden? Wird der AG-Anteil überwiesen? Wenn ja, ist der Purpose-Code relevant? (z. B. CBFR für Altersvermögenswirksame Leistungen; CBFF für VWL-Zahlungen) Abhängig davon können Sie den "Ersatz" AG-Ant. VL in den Masken der Vermögenswirksamen Leistungen, der Betrieblichen Altersvorsorge oder mit individuellen Lohnarten in den Bezügen/Abzügen anlegen. Für den individuellen Arbeitgeber(pflicht)zuschuss gibt es ebenfalls mehrere Möglichkeiten. Sie können unter Mandantendaten | AG-Pflichtzuschuss bAV einen neuen Datensatz mit einem individuell errechneten Prozentsatz erfassen und dem Vertrag mit dem Gehaltsverzicht zuordnen. Sie können in "Spezialfällen" jedoch auch die AG-Pflichtzuschuss Variante verzichten. Wenn Sie keine Variante für den AG-Pflichtzuschuss anlegen, erfassen Sie (mindestens) einen weiteren Vertrag mit dem jeweiligen AG-Zuschuss. Wenn auf der Brutto-/Netto-Abrechnung ersichtlich sein soll, dass ein AG-Pflichtzuschuss abgerechnet wird, muss z. B. die Lohnart 4700 oder 5200 kopiert und umbenannt werden. Melden Sie sich bitte bei Bedarf über die üblichen Servicekanäle an uns, wenn Sie weitere Fragen zur individuellen Erfassung in Lohn und Gehalt haben. Vielen Dank
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