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Lohn und Gehalt Baulohn Minijob Stunden SokaBau

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letzte Antwort am 07.01.2022 14:23:38 von Matthias_Platz
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hschäfer
Einsteiger
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Hallo zusammen,

 

wir haben einen Mandanten, bei dem wird Baulohn abgerechnet. Dort sind 2 Minijobber beschäftigt, die jeden Monat 450,00€ erhalten. Daher haben wir diese auf Gehaltsempfänger geschlüsselt und erfassen keine Daten im Kalender. Problem ist jetzt, dass keine Stunden an die Soka Bau gemeldet werden. Gibt es hier eine Lösung zu (evtl. über statistische Erfassung von Stunden im Kalender)? Oder geht das nur, indem man die Mitarbeiter auf Stundenlohnempfänger umschlüsselt und die Stunden im Kalender erfasst und somit auch die erfassten Stunden bezahlt werden?

 

Danke!

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 3
2009 Mal angesehen

Gewerbliche Arbeitnehmer, wozu auch Minijobber gehören können, müssen immer über das Kalendarium abgerechnet werden, damit z.B. Urlaubtage u. Urlaubsgeld korrekt ermittelt werden.

 

Bitte unbedingt sicherstellen, ob alle Grundlagen für die spezielle Baulohnabrechnung beim AG und AN in den Stammdaten korrekt hinterlegt sind.

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DATEV-Mitarbeiter
Matthias_Platz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 3 von 3
1973 Mal angesehen

Hallo,

 


die Tarifverträge im Baugewerbe sehen bei den gewerblichen Arbeitnehmern ausschließlich Stundenlohnempfänger vor. 


Für die Meldung an die Sozialkassen erfassen Sie für die geleisteten Stunden bei den betreffenden Arbeitnehmern die Lohnart 8620 (Statistik-LA, Std.,bes.Behandl).

Viele Grüße, Matthias Platz
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 07.01.2022 14:23:38 von Matthias_Platz
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