Vielen Dank für Ihre umfassende Antwort 🙂
Nun noch eine kleine Ergänzungsfrage: In früheren Jahren war es, so ich mich recht erinnere, notwendig, in diesen Fällen jede Registerkarte jedes Monats manuell zu füllen. Ist das ab Version 11.18 noch genau so, und allein die Einträge in die Registerkarten KUG reichen nicht aus?
Es handelt sich hier um eine größere Anzahl von Mitarbeitern - also ziemlich aufwendig, so dass bei vollständigem Füllen aller Lohnkonto-Registerkarten 1-6/2020 darüber nachgedacht würde, den Systemwechsel zu verschieben. Oder lassen sich die Lohnkonten möglicherweise durch ein spezielles Dateiformat bestücken, z. B. csv oder ähnlich?
Sorry der erneuten Nachfrage 😞
Hallo,
wenn Sie von einem Fremdprogramm auf ein DATEV-Lohnprogramm umsteigen und die Daten dabei übernehmen möchten, ist eine 1:1 Übernahme der Daten meist nicht möglich. DATEV unterstützt Sie bei der Datenübernahme- und konvertierung ab 80 Arbeitnehmern. Bei kleineren Übernahmen sind Sie schneller und kostengünstiger, wenn Sie den Mandanten selbst neu anlegen. Dabei müssen Sie die monatlichen Lohnkontowerte manuell vortragen, damit z.B. im Dezember die Lohnsteuerbescheinigung korrekt erstellt werden kann.
Für die automatische Abrechnung des erhöhten Leistungssatzes für das Kurzarbeitergeld erfassen Sie zusätzlich die Angaben in der Registerkarte "SV- Kug/Saison-Kug (wirtschaftlich bedingter Ausfall)".
Weitere Informationen finden Sie im Dokument 5303318 - Lohnkontowerte vortragen und Vortragswerte automatisch nachberechnen - Beispiele für Lohn und Gehalt.
Viele Grüße
Selina Heubeck
Personalwirtschaft
DATEV eG
Besten Dank Frau Heubeck 🙂
Es handelt sich zwar um ein paar Dutzend AN, jedoch werden 80 nicht erreicht.
Vermutlich wird dann die unkomplizierteste Lösung sein, anstatt einer steuerlichen Systemwechselmeldung die AN austreten zu lassen, so dass eine LSt-Bescheinigung für die Dauer des alten Systems generiert wird und später dann eine für LuG mittels Eintritt ab LuG.
Einen schönen Start in die Woche :):):)
Hallo,
ich habe auch einen Mandaten übernommen, der mit Kug berechnet wurde. Im Lohnkonto habe ich soweit alles erfasst. Wenn ich dann die Probeabrechnung ziehe, um mir die Vortragswerte anzuschauen, ist komischerweise mein SV Brutto höher, als das Gesamtbrutto.
Unter dem Feld Lohnkonto/ SV Werte habe ich unter SV Brutto-beitrgspflichtige Einnahme, das Kug SV Brutto eingegeben. Ist das so richtig?
LG Julia
Ja, der Arbeitgeber, erstattet durch die Agentur für Arbeit, stockt für die Kurzarbeitszeiten die Sozialversicherungsbeiträge auf 80% auf. Damit sollte das SV-Brutto stetig höher werden als das Gesamtbrutto.