Hallo Herr Meusel, danke für die Information. Dies ist eine Erweiterung, auf die viele gewartet haben. Was mir allerdings auch in der neuen Version fehlt ist die Möglichkeit, Dokumente unterschiedlicher Freigabestufen abzulegen. Aktuell kann nur die Rechtefreigabe anhand Personalnummern erfolgen, was für den Bereich Personal in kleineren Unternehmen in der Regel nicht ausreichend ist. Ich hatte bereits vor 1-2 Jahren per Servicekontakt mitgeteilt, dass eine Möglichkeit fehlt, Belege bestimmter Kategorien zu schützen. Mehrere unserer Mandanten haben Mitarbeiter eingestellt, die sich um Personalangelegenheiten kümmern, aber häufig eben nur teilweise. So sind diese mit der Verwaltung bestimmter Unterlagen betraut, aber in der Regel dann nicht mit Arbeitsverträgen usw. und haben auch keinen Einblick in die Gehaltsstruktur des Unternehmens. Dies lässt sich auch mit der neuen Personalakte nicht abbilden, sodass es - wie bisher - nicht möglich sein wird, das Produkt beim Mandanten effektiv anzuwenden, da die Nutzung aufgrund der fehlenden Freigabemöglichkeiten nur dem Geschäftsinhaber möglich wäre. Gerade dieser sollte aber aufgrund der im Betrieb vorgenommenen Delegation der Tätigkeit an Mitarbeiter davon entlastet werden. Da noch eine weitere Freigabestufe erfolgt und bis dahin noch Zeit ist, bitte ich Sie, diese fehlende Abstufung in der Dokumentenfreigabe noch hinzuzufügen, sodass die Dokumenteneinsicht im Unternehmen gesteuert werden kann. Dies könnte z. B. durch Kategorien erfolgen: 1. Personalleitung (beinhaltet Vergütung und Verträge und allgemein) 2. Vergütung und Verträge (beinhaltet allgemein) 3. Allgemein So könnte in der Rechtestruktur zusätzlich zu Personalnummern auch die Freigabestufe definiert werden, sodass für jeden Personalnummernbereich definierbar ist, welche Dokumentendokumentenkategorien einsehbar sind (Personalnummer + Dokumentenkategorie = Freigabe). In der Überleitung der bisherigen Rechtestruktur auf die neue Struktur sollte dann die Personalleitung sowohl bei den Dokumenten wie auch bei den Rechten der Zugangsmedien automatisch ergänzt werden, sodass - wie bereits bisher - zunächst nichts einsehbar ist, wenn man nicht vorher schon das Recht inne hatte. Wenn dann eine Abstufung erfolgen soll, muss dies manuell durch den Rechteverwalter in niedrigere Stufen geändert werden. Nur so ist es abzubilden, dass alle Mandanten auch den Weg mitgehen und den Mitarbeitern, die im Personalwesen tätig sind, den Zugriff auf die Personaldokumente ermöglichen und auch der Upload von Dokumenten durch die betreffenden Mitarbeiter durchgeführt werden kann.
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