Hallo Steffen, die Ursache für die Berechnung von SV-Beiträgen liegt tatsächlich im Fehlzeitengrund. Günstiger wäre in meinen Augen gewesen, wenn per 31.03.2021 ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen und damit per 31.03.2021 die Urlaubsabgeltung ausgezahlt worden wäre. Dann nämlich dürfte in 2021 kein Fehlzeitengrund mit fiktiven SV-Tagen greifen und damit die Urlaubsabgeltung auch sv-frei ausgezahlt werden können. (Eine Probeabrechnung mit dieser Konstellation würde Ihnen Aufschluss bringen, ob ich mit dieser Vermutung richtig liege.) Ggf. lässt sich die Arbeitnehmerkündigung zum 31.05.2021 noch in eine Aufhebungsvereinbarung zum 31.03.2021 "umwandeln"? Viele Grüße und einen schönen Tag.
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Zunächst würde ich ein Telefonat mit der BG führen, und den Sachverhalt mitteilen, sowie einen HR-Auszug bereitstellen, in dem der neue Unternehmenszweck benannt wurde. Daraufhin wird die BG einen neuen Bescheid mit einem neuen GT erstellen. Dann müsste ein Stammdatenabruf aus Lodas erfolgen, damit der neue GT in Lodas eingespielt werden kann. Ich sehe keinen Grund dafür, die Mitgliedschaft zu beenden.
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Hallo Herr Lutz, vielen herzlichen Dank für Ihre Lösung. Daran habe ich überhaupt nicht gedacht. Danke und noch einen schönen Tag. Viele Grüße
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Hallo, bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Rechtlich können wir Sie dazu nicht beraten. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang Stein Personalwirtschaft DATEV eG
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spart DVD und schont die Umwelt und spart obendrein Kosten bei der Datev ein. Volle Zustimmung. Die DVD kann "aber" nach der Prüfung durchaus an den Mandanten weitergegeben werden. Und ihm im Falle einer hoffentlich gut verlaufenden Prüfung als Nachschlagewerk überlassen werden. In unserer Region lassen sich die Prüfer noch nicht so gern auf USB-Medien ein. Von daher muss man immer noch DVDs vorhalten. Die man brennen muss (egal wie die Daten erstellt wurden). bodensee, Ihre Vorgehensweise wende ich grundsätzlich für die FiBu-GdPDU-Erstellung an. In diesem Falle wünsche ich mir schon seit Jahren eine flexiblere Auswahl- und Erstellungsmöglichkeit über mehrere Jahres eines Mandats. Leider landen dann die Daten wiederum auf einer DVD. Leider. Das liegt aber an der Finanzverwaltung.
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Hallo, um den Sachverhalt genauer prüfen zu können, wenden Sie sich bitte mit Ihren Ordnungsbegriffen (Beraternummer, Mandantennummer) an uns. Beste Grüße Kristin Frohmeyer Personalwirtschaft DATEV eG
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Hallo, Ihre Frage wurde unter folgendem Beitrag Sonn- , Feiertags- und Nachtzuschläge tw. st.- und sv-pfl. Lodas beantwortet. Freundliche Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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Hallo, handelt es sich bei der Ausbildungsvergütung um einen Stundenlohn oder Festbezug? Bei Stundenlohnempfängern wird der Basisgrundlohn automatisch aus dem Eingabefeld Stundenlohn 1 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge, Registerkarte Stundenlohn/Vorschuss herangezogen. Bei Festlohnempfängern wird der Basisgrundlohn automatisch aus der Nr. 1 unter Personaldaten | Entlohnung | Festbezüge herangezogen. Möchten Sie durch die Erhöhung der Ausbildungsvergütung einmalig auf einen abweichenden Stundenlohn als Grundlohn zugreifen, buchen Sie über die Bewegungsdaten die Zuschlagslohnart mit dem gewünschten Stundenlohn unter „AbwLof“ (abweichender Lohnfaktor). Dieser abweichende Lohnfaktor wird Ihnen in der Brutto/Netto-Abrechnung als Faktor ausgegeben. Viele Grüße Verena Heinlein Personalwirtschaft DATEV eG
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Hallo Community, @ Herr Hecker: Vielen Dank für Ihren Beitrag! Folgendes möchte ich noch ergänzen: Eine Anmeldung zum Elstam Verfahren für das Vorjahr ist bis zum 28. Februar des aktuellen Jahres möglich. Nach dieser Frist können Sie den Mitarbeiter nur noch für das aktuelle Jahr zum Verfahren anmelden. Dies bedeutet, dass eine Anmeldung dann zum 01.01. des aktuellen Jahres durchgeführt werden kann. Weitere Informationen finden Sie auch im Dokument Elektronische Lohnsteuerkarte / ELStAM-Verfahren: Anleitung für LODAS , beachten Sie hierbei insbesondere Punkt 2.1.3. Beste Grüße Katharina Dietl Personalwirtschaft DATEV eG
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Guten Morgen Frau Schmidt, gehen Sie mal in LODAS in die Hilfethemen und geben beim Index in der Suchenspalte "kopieren" ein. Hier steht dann unter "Mandant" und "Personalnummer" wie das kopieren funktioniert und welche Daten nicht kopiert werden können. Vielleicht hilft Ihnen das ja schon weiter. Generell wäre es besser dies vor der Dezemberabrechnung durchzuführen, da Sie sonst die Austrittsdaten im neuen Mandant wieder löschen müssten. Gruß Björn Niggemann
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Hallo, Ihre Ausführungen hören sich schlüssig an. Deshalb ist es bei einem derart gelagerten Fall wichtig, sich die Einschätzung der Einzugsstelle schriftlich geben zu lassen; wie wir beide es schrieben. Die mögliche Neuberechnung der Rente habe ich nicht bedacht, danke für den Hinweis. Viele Grüße
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Hallo Zusammen, das Kontrollkästchen "Berücksichtigung als laufender variabler Entgeltbestandteil" ist für die Fehlzeit "Kinderpflege mit Krankengeld" ausschlaggebend. Im Dokument 1070307 - DÜ-Protokolle Entgeltersatzleistungen (EEL) - Erläuterungen (LODAS) finden Sie unter Punkt 2.2 und 2.3 die Erläuterungen zum Arbeitsentgelt. Für eine detaillierte Auskunft ist die Prüfung Ihrer vorliegenden Krankengeldmeldung notwendig. Falls Sie weitere Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte über einen anderen Servicekanal an uns. - Vielen Dank. Freundliche Grüße Monique Schauer Personalwirtschaft DATEV eG
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