Liebe Community,
eine Mitarbeiterin hat einen Antrag auf unbezahlten Urlaub für die Zeit vom 01.07.-30.09.2020 gestellt, um bei einem anderen Arbeitgeber ein Praktikum zu absolvieren, welches sie für ihr Studium benötigt. Ob das Praktikum vergütet wird, ist mir nicht bekannt.
Wir haben für die Zeit ein Ruhen des Arbeitsverhältnisses vereinbart mit unwiderruflicher unbezahlter Freistellung.
Welcher Ausfallgrund ist für diesen Sachverhalt anzuwenden?
unwiderrufliche unbezahlte Freistellung - hier würde zum 30.06.2020 eine Abmeldung erfolgen
oder unbezahlter Urlaub - hier würde zum 31.07.2020 eine Abmeldung erfolgen
Ich arbeite mit Lodas.
Freundliche Grüße
Hallo,
bitte setzen Sie sich zur Klärung dieser Frage mit der zuständigen Krankenkasse in Verbindung. Rechtlich können wir Sie dazu nicht beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Stein
Personalwirtschaft
DATEV eG