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Verdiensterhebung 2021 / 2022

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letzte Antwort am 18.02.2022 09:36:28 von danielvoss
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danielvoss
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

wir haben die freudige Nachricht erhalten, dass wir für den Berichtsmonat April 2021 eine einmalige Verdiensterhebung durch zu führen haben, ab Januar 2022 dann monatlich. Da wir bisher an keiner Verdiensterhebung teilnehmen mussten stehen wir nun vor einer gänzlich neuen Aufgabe mit entsprechend wenig Kenntnissen / Vorerfahrungen.

 

Im Jahreswechselseminar haben wir ja bereits erfahren, dass das System zur Erhebung der Daten sich verändern wird. Laut Info der Dame der Hotline vom Statistischen Landesamt soll der April 2021 zu Testzwecken für das Jahr 2022 dienen.

 

Unsere eigentliche Frage nun:

 

Können wir bereits jetzt vorbereitende Tätigkeiten erledigen, die auch für das neue Verfahren / die neue Programmversion Gültigkeit besitzen? Wir nutzen LODAS.

 

Es soll ja laut Jahreswechselunterlagen im zweiten Quartal eine neue Programmversion geben. Da wir die Daten für den Testmonat April 2021 ja im Mai 2021 zu erheben haben möchten wir gerne unnötigen Stress vermeiden wenn wir bereits heute vorbereitend tätig werden können. 

 

Vielen Dank für die Info vorab!

 

Lieben Gruß

 

Daniel Voß  

 

 

DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Voß,


die neue Verdiensterhebung (Erhebung der Arbeitsverdienste gem. § 4 Verdienststatistikgesetz) wird momentan noch nicht unterstützt. 


Voraussichtlich Ende März 2021 erscheint ein neues Service-Release für das Programm Datenübermittlung an Stat. Ämter. Mit dieser Version können Sie anschließend die Statistik erstellen und übermitteln.


In der Vierteljährlichen Verdiensterhebung müssen die Mitarbeiter unterschiedlichen Leistungsgruppen zugeordnet werden. Dazu muss in LODAS jedem Mitarbeiter eine Leistungsgruppe zugeordnet werden. Weitere Informationen finden Sie im Dokument 9210768 - DÜ an Statistische Ämter: "Vierteljährliche Verdiensterhebung" erstellen und versenden. Entscheidend für die Stundenermittlung in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung ist der Arbeitnehmertyp. Informationen hierfür bietet das Dokument 1014014 - Datenübermittlung an Statistische Ämter: Werte und Stundenermittlung in der Vierteljährlichen Verdiensterhebung.


Diese Eingaben in den Personalstammdaten können auch jetzt schon in Vorbereitung getätigt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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danielvoss
Einsteiger
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Hallo Frau Frohmeyer,

 

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir warten dann mal auf die neue Programmversion und schauen uns Ihre geposteten Links an.

 

Gruß und Dank

 

Daniel Voß

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DATEV-Mitarbeiter
Kristin_Frohmeyer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Voß,

Hallo Community,

 

es gibt zu dem Thema Neuigkeiten.

 

Es müssen in LODAS nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich keine vorbereitenden Tätigkeiten durchgeführt bzw. keine neuen Stammdaten erfasst werden.

 

Weitere Informationen finden Sie im Dokument 1019641 - Datenübermittlung an Statistische Ämter: Verdiensterhebung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG

Freundliche Grüße Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft | DATEV eG
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danielvoss
Einsteiger
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Hallo liebe Community,

 

wir haben uns heute wieder mit dem leidigen Thema Verdiensterhebung beschäftigt. Wir haben, wie in Dokument 9277340 beschrieben, in dem Programmteil DÜ an statistische Ämter den betroffenen Betrieb angelegt und die Stammdaten heute an das Rechenzentrum gesendet. Ich hoffe das war jetzt erstmal so weit korrekt?

 

Zwei Fragen ergeben sich jetzt noch für uns:

 

1. Wir gehen davon aus, dass wir jetzt erstmal nichts weiter machen müssen? Wenn die Abrechnung April komplett  abgeschlossen ist (ca. 8. Mai) würden wir die Statistik für April 2021 angelegen lassen und entsprechend kontrollieren / nachbearbeiten und dann verschicken. Korrekt?

 

2. Im Schreiben steht, dass wir uns für die Meldung Online bei eStatistik.core registrieren müssen. Bei der Anlage der Stammdaten in DÜ statistische Ämter wurde jedoch kein Zugang bei eStatistik.core abgefragt bzw. im Dokument 9277340 steht auch nichts davon das wir uns noch irgendwo registrieren müssen. Ich bitte daher um Mitteilung ob eine Registrierung bei eStatistik.core oder wo anders notwendig ist.

 

Sollte es noch etwas wichtiges zu Wissen geben freuen wir uns natürlich auch darüber.

 

Vielen Dank und Gruß

 

Daniel Voß

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DATEV-Mitarbeiter
Verena_Heinlein
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Voß,


zu 1. Richtig Sie müssen nichts weiter machen. Wenn Sie die April Abrechnung senden, kann die Statistik am nächsten Werktag gefüllt und über das DATEV-Rechenzentrum an das Statistische Bundesamt gesendet werden.


zu 2. Sie benötigen keine Registrierung bei eStatistik.core, wenn die Daten durch das DATEV-Rechenzentrum an das Statistische Bundesamt gesendet werden.

Beste Grüße Verena Heinlein
Personalwirtschaft | DATEV eG
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danielvoss
Einsteiger
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Moin Frau Heinlein,

 

vielen Dank für die Antwort. Damit haben Sie uns sehr geholfen. Wir warten die Abrechnung April ab und schauen dann mal was uns die Statistik für Daten liefert.

 

Ich lasse das Thema für etwaige weitere Rückfragen noch offen. Ansonsten kann es dann geschlossen werden.

 

Lieben Dank und Gruß

 

Daniel Voß

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steffengrieser
Beginner
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Hallo zusammen,

 

@Kristin_Frohmeyer hatte Folgendes geschrieben:

 

Es müssen in LODAS nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich keine vorbereitenden Tätigkeiten durchgeführt bzw. keine neuen Stammdaten erfasst werden.

 

Ich stehe nun vor dem gleichen Problem. Der April ist abgerechnet. Ich bin mir nicht sicher, wie ich nun vorgehen muss. Müssen die Leistungsgruppen erfasst werden und muss dann nochmals eine Wiederholungsabrechnung für April gefahren werden? Wie muss ich starten?

 

@danielvoss wie sind Sie vorgegangen?

 

Ich hoffe, es kann jemand helfen.

 

MfG

 

 

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danielvoss
Einsteiger
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Guten Morgen Herr Grieser,

 

wir haben, wie in Dokument 9277340 beschrieben, in dem Programmteil DÜ an statistische Ämter den betroffenen Betrieb angelegt und die Stammdaten im Vorfeld an das Rechenzentrum gesendet.

 

Da wir mit der Abrechnung April noch nicht durch sind (GFB Abrechnung noch nicht fertig) haben wir aktuell noch nichts weiter gemacht. Der April muss ja erst abgerechnet sein.

 

Wie es weiter geht steht ebenfalls in Dokument 9277340 beschrieben. Wie das dann in der Praxis funktioniert und ob es noch Probleme gibt müssen wir dann sehen.

 

Gruß Daniel Voß

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pogo
Meister
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@steffengrieser  schrieb:

Hallo zusammen,

 

@Kristin_Frohmeyer hatte Folgendes geschrieben:

 

Es müssen in LODAS nach aktuellem Kenntnisstand voraussichtlich keine vorbereitenden Tätigkeiten durchgeführt bzw. keine neuen Stammdaten erfasst werden.

 

Ich stehe nun vor dem gleichen Problem. Der April ist abgerechnet. Ich bin mir nicht sicher, wie ich nun vorgehen muss. Müssen die Leistungsgruppen erfasst werden und muss dann nochmals eine Wiederholungsabrechnung für April gefahren werden? Wie muss ich starten?

 


Verdiensterhebung anlegen, Daten prüfen, versenden.

 

Leistungsgruppen werden nicht übermittelt, müssen also auch nicht angelegt werden.

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wicki04
Aufsteiger
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Ich habe hierzu auch eine Frage:

 

Wir haben ein Mandat neu ab 01/21 von einem Fremdsystem auf Lodas übernommen. Der Mandant (Reiseveranstalter) ist seit letztem Jahr zur Abgabe einer vierteljährlichen Verdiensterhebung verpflichtet (wurde bisher über das Onlineportal der Behörde gemacht). Jetzt wurden wir gefragt, ob wir das für das I. Quartal 2021 übernehmen können. Diese wurde noch nicht erstellt. Es wurde mit der zuständigen Behörde vereinbart, dass die Daten in vereinfachter Form übermittelt werden können und eine  Fristverlängerung bis 14.05.21 vereinbart. 

 

1. muss ich für die vierteljährliche Erhebung jetzt nachträglich ab 01/21 die Leistungsgruppen einpflegen (ca. 80 MA) ja oder nein? 

2. wenn ja, musste dann in den Fall ein Wiederholungsabrechnung für 04/2021 erfolgen, da wenn ich es richtig verstanden habe, es nicht ausreicht die Stammdaten an das Rechenzentrum zu senden, sondern es muss auch ein Monatsabschluss gemacht werden??

3. Ist jetzt überhaupt noch eine Übermittlung über "Datenübermittlung an Statistische Ämter" möglich, da die reguläre Frist bereits abgelaufen ist?

 

Leider sind die Verweise und die Informationen in den unterschiedlichen Dokumenten etwas verwirrend. 

 

Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

 

 

KOB
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jjunker
Experte
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Fehler in der Verdiensterhebung 2021 (Statistik 10... - DATEV-Community - 217513

 

Nur um mal keine falschen Erwartungen aufkommen zu lassen. 

Alle Lösungshinweise erfolgen unter Ausschluss der Haftung. Die Prüfung hinsichtlich technischer Richtigkeit und rechtlicher Konsequenzen obliegt dem Leser des Beitrags
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Uwe_Lutz
Überflieger
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@wicki04  schrieb:

 

 

1. muss ich für die vierteljährliche Erhebung jetzt nachträglich ab 01/21 die Leistungsgruppen einpflegen (ca. 80 MA) ja oder nein? 

2. wenn ja, musste dann in den Fall ein Wiederholungsabrechnung für 04/2021 erfolgen, da wenn ich es richtig verstanden habe, es nicht ausreicht die Stammdaten an das Rechenzentrum zu senden, sondern es muss auch ein Monatsabschluss gemacht werden??

3. Ist jetzt überhaupt noch eine Übermittlung über "Datenübermittlung an Statistische Ämter" möglich, da die reguläre Frist bereits abgelaufen ist?

 

Leider sind die Verweise und die Informationen in den unterschiedlichen Dokumenten etwas verwirrend. 

 

Ich wäre für eine schnelle Antwort sehr dankbar.

 

 


1. Ja

2. Ja

3. Ja

 

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wicki04
Aufsteiger
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Vielen Dank für den Verweis.

Der Fehler zur Berechnung betrifft Lohn und Gehalt. Tritt der Fehler auch bei Lodas auf?

 

Ich habe heute erst die Stammdaten über DÜ Statistische Ämter übermittelt. Deshalb habe ich noch keine Möglichkeit irgend etwas auszutesten, ob überhaupt irgend etwas klappt. 

 

Die anderen Fragen bleiben also trotzdem zu den Leistungsklassen usw. Wir sollen die kommenden Quartale auch noch übermitteln, bis dahin sollten hoffentlich dann die momentanen Fehler gelöst sein.

 

Allerdings muss ich das I. Quartal 2021 noch irgendwie bis zum 14.05. übermitteln.

 

Gibt es sonst eine Alternative an die Zahlen so einfach wie möglich zu kommen,  wenn die Übermittlung über DATEV aufgrund des Fehlers nicht funktioniert z.B. über DALI eine Auswertung die viele Angaben hierzu abdeckt, oder müsste ich mir eine basteln? Dann könnte man ja zur Not die Erhebung über das Portal der Landesamtes machen.  Ich brauche nur die richtigen Zahlen :-)).  Ich mache diese Erhebung zum ersten Mal und bei der Größenordnung des Mandanten und auch noch KUG, wäre ich für Tipps sehr dankbar.

 

 

KOB
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wicki04
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Hallo Herr Lutz,

 

vielen Dank für die Antwort, da haben wir wohl gleichzeitig geschrieben :-). Dann hoffe ich morgen, dass ich die  Daten eingespielt bekomme und über die DATEV übermitteln kann. 

KOB
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martinkolberg
Meister
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Service-Releases
Voraussichtlich erhältlich ab 12.05.2021, ab 18:15 Uhr

https://www.datev.de/web/de/media/datev_de/pdf/softwareauslieferung/120521_service_release.pdf

danielvoss
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Hallo liebe Community,

 

auch wir haben mittlerweile die Daten abgerufen, mussten diese jedoch an folgenden Punkten händisch korrigieren:

 

  1. Bei Nachberechnungen im Vormonat (März) stimmt das ermittelte Gesamtbrutto des Aprils nicht. 
  2. Bei der Berechnung der Arbeitszeit haben wir nicht herausfinden können wonach diese ermittelt wird. Wir haben für alle Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatssoll und somit immer gleich bleibende Stunden. Diese sind auch in den Stammdaten unter den monatlichen Stunden so hinterlegt. Es ist aber egal ob "Arbeiter" oder "Angestellter" geschlüsselt ist, die ermittelten Stunden weichen ab. Lediglich bei den geringfügigen Mitarbeitern passen die ermittelten Stunden
  3. Bei den Zuschlägen wurden nicht alle Zuschläge korrekt zugeordnet. Wir glauben dass es an der Stammlohnart liegen könnte, sind uns aber nicht sicher.
  4. Gesammelte, ausgezahlte Überstunden, werden nicht in der Spalte Überstunden sondern unter sonstige Bezüge ausgewiesen. Was ist hier richtig?

 

Wir haben die Daten mittlerweile alle händisch korrigiert und wollen die Daten heute versenden. Wir hoffen an der Stelle tritt kein weiterer Fehler auf.

 

Uns geht es an dieser Stelle nicht um kurzfristige Fehlerbehebung sondern um langfristige Anpassung, damit die monatlich abzugebende Statistik ab 2022 dann reibungslos läuft.

 

Wir würden es als sehr hilfreich empfinden wenn es irgendwo eine Übersicht geben würde anhand der man erkennen kann, wie die in der Statistik ausgewiesenen Daten ermittelt werden. Ein solche Übersicht haben wir zumindest nicht finden können.

 

Lieben Gruß

 

Daniel Voß   

 

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Monique_Müller
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo lieber Herr Voß,


bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. 


Vielen Dank für Ihr Feedback. Ich wollte Ihnen mitteilen, dass wir eine solche Übersicht in nächster Zeit geplant haben und es hierzu ein neues Dokument geben wird. 😊

Beste Grüße Monique Müller
Personalwirtschaft | DATEV eG
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wicki04
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Hallo liebe Community,

 

die vierteljährliche Verdiensterhebung steht wieder an. Hierzu habe ich noch eine Frage:

 

Unser Mandant hat sehr viele Pflichtpraktikanten während des Studiums die eine Aufwandsentschädigung erhalten. Diese dürfen aber in der vierteljährlichen Verdiensterhebung nicht einfließen. Programmtechnisch fließen sie allerdings mit in die Erhebung ein. Meine Schlüsselung in LODAS ist: Arbeitnehmertyp 1/ PGS 190/ BGS 0000/ Leistungsgruppe 5.

 

Kann ich in LODAS es irgendwie unterdrücken, dass diese Praktikanten nicht in die vierteljährliche Erhebung einfließen, oder geht es nur über das Tool Vierteljährliche Verdiensterhebung und dort diese dann löschen?

 

Vielen Dank vorab.

KOB
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wicki04
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Hallo Herr Voss, Hallo Community,

 

urlaubsbedingt etwas spät, aber vielleicht helfen Ihnen die Angaben zur Stundenermittlung trotzdem noch: 

 

 

Dok.-Nr.: 9228167/Erläuterungen zum Fragebogen (zu finden als Hilfe in der Verdiensterhebung)

 

Für Arbeitnehmer / -innen ( Voll- und Teilzeit ), die nicht stundenweise entlohnt werden, können die bezahlten Stunden auf Grundlage der vertraglichen Wochenarbeitszeit errechnet werden. Dazu wird die vertragliche Wochenarbeitszeit, z. B. 40 Stunden, mit 4,345 multipliziert. Das ergibt die monatliche Arbeitszeit. Zur Berechnung des Quartalswertes werden die drei Monatswerte addiert ( sofern die Arbeitnehmer / -innen alle drei Monate des Quartals im Betrieb beschäftigt waren ). Wurden zusätzlich Überstunden bezahlt, so sind diese hinzuzuzählen.

Liegt für Vollzeitbeschäftigte keine vertragliche Arbeitszeit vor, so verwenden Sie ersatzweise die betriebsübliche Arbeitszeit.

 

Viele Grüße

KOB
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DATEV-Mitarbeiter
Alexandra_Friedrich
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Hallo, 


in den Erläuterungen zur Verdiensterhebung des statistischen Bundesamts findet sich keine exakte Information dazu, ob die Personengruppe 190 in die Verdiensterhebung einfließen soll oder nicht. 
Daher werden sie von LODAS mit aufgelistet. 


In solchen Sonderkonstellationen bleibt daher nur der Weg des Löschens in der Verdiensterhebung selbst.

Beste Grüße Alexandra Friedrich
Personalwirtschaft | DATEV eG
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danielvoss
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Hallo liebe Community und liebes Datev Team,

 

wir haben eben die statistischen Werte für 01/22 gezogen und uns diese angeschaut. Bereits nach der Probeerhebung 04/21 hatten wir auf diverse Themen aufmerksam gemacht, die aus unserer Sicht nicht korrekt ermittelt werden. Hier nochmal die Aufstellung:

 

  1. Bei Nachberechnungen im Vormonat stimmt das ermittelte Gesamtbrutto des Auswertungsmonats nicht. 
  2. Bei der Berechnung der Arbeitszeit haben wir nicht herausfinden können wonach diese ermittelt wird. Wir haben für alle Arbeitnehmer ein verstetigtes Monatssoll und somit immer gleich bleibende Stunden. Diese sind auch in den Stammdaten unter den monatlichen Stunden so hinterlegt. Es ist aber egal ob "Arbeiter" oder "Angestellter" geschlüsselt ist, die ermittelten Stunden weichen ab. Lediglich bei den geringfügigen Mitarbeitern passen die ermittelten Stunden
  3. Bei den Zuschlägen wurden nicht alle Zuschläge korrekt zugeordnet. Wir glauben dass es an der Stammlohnart liegen könnte, sind uns aber nicht sicher. (habe an der Stelle keine Fehler mehr finden können)
  4. Gesammelte, ausgezahlte Überstunden, werden nicht in der Spalte Überstunden sondern unter sonstige Bezüge ausgewiesen. Was ist hier richtig?

 

Zu 2. wurde ja bereits informiert, dass der monatliche Wert anhand der wöchentlichen Arbeitszeit multipliziert mit 4,345 ermittelt wird. Das führt in unserem Fall zu abweichungen bei sämtlichen Mitarbeitern, da es aufgrund dieser Berechnung zu Rundungsdiferenzen kommt. Der Arbeitnehmer hat z.B. 120 Studen pro Monat laut Arbeitsvertrag -> dieses ergibt als Eintragung im LODAS eine wöchentliche AZ von 27,69 Stunden (120 * 12 Monate geteilt durch 52 Wochen) 27,69 Stunden * 4,345 = 120,31 Stunden und das ist falsch. Somit müssen wir jetzt 150 Mitarbeiter händisch korrigieren. Kann man nicht vorrangig auf das Datenfeld monatliche Stunden zugreifen und die Hochrechnung der monatlichen Stunden auf Basis der wöchentlichen AZ nur dann durchführen wenn das Feld monatliche Stunden nicht gefüllt ist?

 

Auch die weiteren oben genannten Punkte scheinen weiterhin fehlerhaft zu sein. Wieso wird beispielsweise eine Nachberechnung des Vormonats beim Gesamtbrutto in 01/22 abgezogen?

 

Die ganzen Fehler nun händisch zu korrigieren macht viel arbeit. Daher freue ich mich, wenn diese behoben werden können oder man uns erläutert, wo wir den Fehler machen.

 

Gruß und Dank

 

Daniel Voß

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danielvoss
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Hallo zusammen,

 

anbei noch eine Frage die ich über die Aufforderung zur Meldung bzw. den Erläuterungen zum Fragebogen nicht beantworten konnte.

 

Nach Abruf habe ich eine Aufstellung erhalten, dass ca. 10 Mitarbeiter nicht aufgelistet werden, da Arbeitsunterbrechungen vorliegen. Ich habe nirgends finden können, dass Mitarbeiter mit Unterbrechungen, die aber beispielsweise ein Teilentgelt erhalten haben, nicht aufgeführt werden sollen.

 

Freue mich über Aufklärung. Vielen Dank.

 

Gruß Daniel Voß

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LF
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Die Statistischen Landesämter haben mehrseitige Schreiben verschickt, in welchen aufgeführt ist, wie etwas einzuordnen ist und welches die Ausnahmen sind.

 

Liegen Ihnen die Schreibenn nicht vor?

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pogo
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Arbeitnehmer mit Unterbrechungen müssen nicht aufgeführt werden.

 

"Ferner sind nur Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer anzugeben, die den vollen Berichtsmonat beschäftigt waren."

 

Siehe Erläuterungen Punkt 8 .

danielvoss
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Wir haben den Meldebogen samt Erläuterungen vorliegen. Unter Punkt 8 ist erläutert, dass Arbeitnehmer zu melden sind, denen ein Verdienst gezahlt worden ist bzw. bezahlte Stunden vorweisen können.

 

Sollte es keine weiteren Informationen geben verstehe ich daher nicht, warum dann Mitarbeiter, welche nur eine anteilige Unterbrechung haben, nicht aufgeführt werden.

 

Gruß Daniel Voß

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danielvoss
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Ah sorry! Dann ist alles klar. Ich habe den Absatz falsch gelesen. 

 

Entschuldigung für die Verwirrung.

 

Freuen uns jedoch weiterhin über Antworten zu den oberhalb geschilderten Fragestellungen bzw. Fehlern.

 

Gruß

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cro
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@danielvoss  schrieb:

........Nach Abruf habe ich eine Aufstellung erhalten, dass ca. 10 Mitarbeiter nicht aufgelistet werden, da Arbeitsunterbrechungen vorliegen. Ich habe nirgends finden können, dass Mitarbeiter mit Unterbrechungen, die aber beispielsweise ein Teilentgelt erhalten haben, nicht aufgeführt werden sollen.

 

Freue mich über Aufklärung. Vielen Dank.

 

Gruß Daniel Voß


Meine ganz persönliche Meinung!

Abrufen u. auf erledigt setzen. Es ist eine Statistik, die Orientierung, nicht Perfektion bieten kann. Und DATEV hat das bestmöglich umgesetzt, was vorgegeben wurde (u.U. Mängel inclusive).

danielvoss
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Das kannst selbstverständlich jeder so halten wie man möchte. 

 

Ich hatte jetzt aber z.B. einen Fall, wo der Arbeitnehmer in 01/22 geringfügig abgerechnet worden ist, unter 450€ Brutto. Da es jedoch Nachberechnungen zu Gunsten des Arbeitnehmers für die Vormonate gab wurden diese (warum auch immer) im Brutto des Januars in der Statistik mit aufgeführt. Somit hatte der Arbeitnehmer laut Auswertung ein Brutto von über 1500€ in 01/22 bei einer geringfügigen Beschäftigung. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass das zu Nachfragen führen wird.

 

Gruß

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LF
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Wenn ich mich richtig erinnere stand in einem der Schreiben des Statistischen Landesamts, dass Nachberechnungen einzutragen sind in dem Monat, in dem sie erfolgen, nicht also dem Monat, dem die Nachberechnungen zugeordnet sind.

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letzte Antwort am 18.02.2022 09:36:28 von danielvoss
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