Noch als Ergänzung zur Frage: Der Mandant legt das Grundstück an. Bevor er die Funktion "Dokumente hochladen" auf der linken Seite angezeigt bekommt, muss er mindestens "Speichern" drücken. Ist es sinnvoll, diese Funktion von Anfang an zu zeigen, so dass der Mandant von Anfang an sieht, dass er auch Dokumente hochladen kann? Ich halte es für sinnvoll, dem Mandanten die Möglichkeit zu geben, Dokumente auch nach der Freigabe des Grundstücks noch "nachzureichen", also hochladen zu können. Oder gibt es eine andere Möglichkeit für den Mandanten Dokumente hochzuladen, wenn das Grundstück schon "freigegeben" wurde, die ich aber nicht finde?
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