Hallo, wenn im Monat des LFZ-Ende noch Gehalt bezahlt wird, könnte der Betrag für das Firmenrad evtl. berücksichtigt werden. Sobald jedoch keine Bezüge mehr bezahlt werden, könnte man es im Folgemonat (bei Wiederaufnahme der Tätigkeit) doppelt berechnen. Bei langfristigem Ausfall gibt es die Möglichkeit, dass der MA den Nettobetrag dem AG überweist. Weitere Möglichkeiten wie z.B. Rückgabe des Rades, Übertragung auf einen Kollegen/in sollten vorab mit der Leasinggeber abgesprochen werden, bzw. könnte bei diesen "Störfällen" hier schon was vereinbart sein? Ich hoffe, ich konnte etwas weiter helfen?! Grüße I. Haag
... Mehr anzeigen