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Erholungsbeihilfe

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letzte Antwort am 06.04.2023 12:05:35 von lallinger
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lallinger
Beginner
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Hallo zusammen,

 

Wir möchten die Erholungsbeihilfe bei uns einführen. Nun meine Frage an euch: Darf ich den Namen der Lohnart 2310 "Erholungsbeihilfe" abändern zu "Gesundheitsprämie"?? Diese Bezeichnung würde uns besser gefallen.

Ich kopiere mir die Lohnart 2310 sowieso und würde den Namen gleich mit abändern.

Wird sowas bei einer Prüfung bemängelt oder im schlimmsten Fall nicht anerkannt??

Habe leider bei meiner Recherche nichts dazu gefunden.

 

Vielen Dank für eure Hilfe!

 

 

cro
Experte
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Nachricht 2 von 4
429 Mal angesehen

Das dürfen Sie auf jeden Fall!  Aus meiner Sicht steht "nur" die Frage im Raum, was der Unterschied zwischen -Hilfe und -Prämie ausmachen/bewirken soll?

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pogo
Experte
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Nachricht 3 von 4
410 Mal angesehen

Du kannst es sicherlich problemlos ändern. Vielleicht macht das dann nur mehr Arbeit bei einer Prüfung?

 

Wenn ich ein pingeliger Prüfer wäre und sehe, dass es eine Gesundheitsprämie gibt würde ich a) nachfragen, was das genau ist und dann b) auch noch Nachweise für einen Urlaub um die Zahlung herum anfordern.

Sehe ich Erholungsbeihilfe, würde ich es wohl einfach akzeptieren, weil klar ist, was es ist.

 

Aber einen direkten Erfahrungswert hab ich auch nicht.

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lallinger
Beginner
Offline Online
Nachricht 4 von 4
375 Mal angesehen

Vielen Dank für die schnellen Antworten.

Das ist ein Argument, dass der Prüfer bei einer "Gesundheitsprämie" sich das genauer ansieht. Obwohl ich denke, dass er sowieso die Nachweise bzgl. Urlaub sehen möchte.

Aber Danke für den denkanstoß!

 

 

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letzte Antwort am 06.04.2023 12:05:35 von lallinger
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