Hallo @JuliKatt, bei der Ausgabe der Mahnungen wird immer das E-Mail-Konto verwendet, mit dem der jeweilige Benutzer angemeldet ist. Um dieses E-Mail-Konto zu definieren, haben Sie zwei Möglichkeiten: 1.) E-Mail-Adresse des Standard-Outlook-Kontos verwenden (E-Mail-Adresse wird immer verwendet): Standardmäßig wird die E-Mail-Adresse des Kontos verwendet, das unter Datei | Kontoeinstellungen | Kontoeinstellungen als Standard definiert ist. Beachten Sie dabei, dass die E-Mail-Adresse sowohl im Register "E-Mail", als auch im Register "Datendatei" als Standard definiert sein muss. Zusätzlich muss sich das Standardkonto an 1. Position befinden. 2.) Ein Outlook-Profil anlegen und verwenden (Sie können die E-Mail-Adresse nur für Mahnungen verwenden, wenn Sie Outlook vor der Ausgabe der Mahnungen neu starten): In der Systemsteuerung können Sie ein zusätzliches E-Mail-Profil anlegen. Damit werden Sie beim Start von Outlook gefragt, welches Profil mit welcher E-Mail-Adresse verwendet werden soll. Sie können also - durch einen Neustart von Outlook - vor der Ausgabe der Mahnungen wählen, von welcher Adresse aus versendet werden soll. Haben Sie Fragen zur Einrichtung des E-Mail-Kontos oder des E-Mail-Profils, sprechen Sie bitte Ihren Administrator darauf an. Ausführliche Informationen zur Ausgabe der Mahnungen per E-Mail finden Sie im Informationsdokument Mahnungen als E-Mail ausgeben
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