Hier in NRW haben wir die ersten Bescheide bekommen. Stimmen alle mit der eingereichten Erklärung überein. Somit sehe ich hier momentan keine Grundlage für einen Einspruch. Von Kammern etc. habe ich dahingehend keine Empfehlungen gehört. Einfach offenhalten, um irgendwann evtl. an Rechtsprechungen teilzuhaben, ist zumindest m.M.n. kein wichtiger Grund nach 363 AO. Die Rechtsbehelfsstellen werden sich freuen. Wenn ich irgendwas an der Grundsteuer doof finde, muss ich mich halt durch die Instanzen klagen oder hoffen, dass es ein anderer macht. Bis dahin sehe ich einfaches Offenhalten als schwierig an.
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