Hi, wenn eine Reisekostenabrechnung vorgelegt würde, und der Arbeitgeber bereit wäre, zusätzlich zu den steuerfreien VMA noch maximal bis zum doppelten des steuerfrei möglichen VMA-Betrags zu zahlen, weil er dass pauschal versteuert zuwenden kann, dann könnten gegen diese Beträge die bereits (für die Einkäufe) gezahlten Summen als Vorschuss aufgerechnet werden. Sollten dann noch Vorschussbeträge offen bleiben, müssten diese natürlich entweder sv/st-pflichtig hochgerechnet und abgezogen, oder einfach nur abgezogen werden.
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