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Phantomlohn

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letzte Antwort am 30.10.2024 12:00:26 von lohnhilfe
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Lodas2021
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
288 Mal angesehen

Hallo,

 

die Betriebsprüfung hat für 4 Monate den Mindestlohn nach Tarifvertrag erhöht.

Also die Beiträge für den Phantomlohn errechnet. Soweit ok.

Jetzt werden die Beitragsnachweise und die DEUV Meldungen für die Mitarbeiter

korrigiert. Muss nun auch der Lohn noch an die Mitarbeiter ausgezahlt werden?

Den Betrieb gibt es jetzt auch gar nicht mehr.

Der Arbeitgeber zahlt ja jetzt den AN und den AG Anteil.

 

Danke für Rückmeldungen.

 

cro
Experte
Offline Online
Nachricht 2 von 4
279 Mal angesehen

Der Mitarbeiter bekommt davon nix mit (nimmt halt Einfluss auf seine persönliche Rente... haha....). Evtl. sind DEÜV-Meldungen zu ändern.

Lodas2021
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
225 Mal angesehen

Aber die DEÜV Meldungen muss ich doch an die Mitarbeiter weitergeben?

Da sehn die doch, dass es ein höheres Brutto geworden ist.

lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
209 Mal angesehen

Das müssten die AN dann beim AG einfordern, das gehört ins Arbeitsrecht

LG
VM
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letzte Antwort am 30.10.2024 12:00:26 von lohnhilfe
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