Hallo,
die Betriebsprüfung hat für 4 Monate den Mindestlohn nach Tarifvertrag erhöht.
Also die Beiträge für den Phantomlohn errechnet. Soweit ok.
Jetzt werden die Beitragsnachweise und die DEUV Meldungen für die Mitarbeiter
korrigiert. Muss nun auch der Lohn noch an die Mitarbeiter ausgezahlt werden?
Den Betrieb gibt es jetzt auch gar nicht mehr.
Der Arbeitgeber zahlt ja jetzt den AN und den AG Anteil.
Danke für Rückmeldungen.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Der Mitarbeiter bekommt davon nix mit (nimmt halt Einfluss auf seine persönliche Rente... haha....). Evtl. sind DEÜV-Meldungen zu ändern.
Aber die DEÜV Meldungen muss ich doch an die Mitarbeiter weitergeben?
Da sehn die doch, dass es ein höheres Brutto geworden ist.
Das müssten die AN dann beim AG einfordern, das gehört ins Arbeitsrecht