Wir haben jetzt das selbe Problem 😕 Wir haben es erst mal so als Work-Around gemacht: bei der Pfändung mit weniger unterhaltsberechtigten Personen (ubP, bei uns = 1)) auf die anderen Pfändungen angepasst (ubP = 2) (historischen Stand kopiert, Pfändungsbetrag um bereits gepfändete Beträge korrigiert) Lohnabrechnung erstellt. Unter Auswertungen/Berechnungsschema dann geschaut, welches Pfändungsnetto grundsätzlich entsteht, berechnet, ob/wie viel tatsächlich (bei 1 ubP) entsteht, unter "fixer Pfändungsbetrag" erfasst. Das wollen wir jetzt aber nicht jeden Monat machen, @Datev!
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