Hallo Communitiy,
ich habe eine Fachfrage, die ich selbst nicht gelöst kriege. Laut einem Arbeitsvertrag soll die Steuer auf den geldwerten Vorteil aus der Übernahme von Kammer- und Haftpflichtversicherungsbeiträgen vom Arbeitnehmer getragen werden.
Ich hatte (ohne Kenntnis des Vertrags) die Beiträge bislang als Nettolohn erfasst, dadurch trägt aber Steuer und SV der AG. Gibt es eine Möglichkeit, dass nur die SV durch den AG getragen wird? Eine Standardlohnart scheint das nicht zu bieten...
Dannke für die Antworten schon einmal!
VG
Stefan Brust
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das wird als geldwerter Vorteil angelegt:
https://apps.datev.de/help-center/search?q=geldwerter%20Vorteil
Einfach mal die Hilfen der Datev durchgehen.
Es muss also brutto ausgewiesen werden und dann wieder vom Netto abgezogen werden, damit der AN die Steuer und SV trägt.
@renek schrieb:
Es muss also brutto ausgewiesen werden und dann wieder vom Netto abgezogen werden, damit der AN die Steuer und SV trägt.
Aber es soll doch der AN nur die Steuer tragen und der Arbeitgeber die SV.
Lösung habe ich dazu so ad hoc auch keine, zumal ich nicht mit LuG arbeite.
Wäre denn die Übernahme eines Teils nicht auch wieder ein geldwerter Vorteil ? Ich weiß nicht ob das alles zielführend ist. Es gibt dafür tatsächlich eine Lohnart, inkl. Schlepplohnart für eben den geldwerten Vorteil, aber den Fall hatte ich vor Jahren und kann leider ad hoc damit nicht dienen
im Arbeitnehmer
oder im Arbeitgeber für alle:
@lohnhilfe danke für die Lösung, das hätte ich nicht gefunden...
@alle: danke auch für die übrigen Antworten!