Hallo Frau Mertel, im gestrigen Webinar der Bundesagentur für Arbeit zur KUG Abschlussprüfung wurde den Teilnehmern dringend ans Herz gelegt, die Schnittstelle KEA für die Übermittlung der Lohnunterlagen zu nutzen. In Ermangelung anderer rechtssicherer elektronischer Übertragungswege halte ich das für den Berufsstand auch dringend geboten. Zudem wäre das ein Effizienzgewinn für die Kanzleien. Bitte jetzt keine Standardantwort, dass die DATEV "ständig neu bewertet, gewichtet und priorisiert" und "aktuell Potenzialanalysen" durchführt. Ich erwarte im Grund gar keine Antwort, hat doch der DATEV Vorstand klar und deutlich artikuliert (Keynote beim Online-Digicamp 10-2021), dass Kunden heutzutage nicht mehr nach ihren Bedürfnissen befragt werden, ein IT-Unternehmen vielmehr nur noch das Nutzerverhalten beobachtet und analysiert. Da ich nicht irgend ein Kunde, sondern Genosse und intensiver L&G-Nutzer bin, erlaube ich mir trotzdem, das dringende Bedürfnis zu artikulieren, dass DATEV die KEA-Schnittstelle zur Verfügung stellt. Danke für's Weiterleiten!
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