Ja, @sandralem in einem Schreiben von heute stehen diese beiden Daten : Bis zum 15. Februar 2026 umstellen auf das persönliche DATEV-Konto Sehr geehrte Damen und Herren, Administratoren und Kanzlei-Organisationsbeauftragte (KOB) haben wir bereits informiert: Wer künftig DATEV-Cloud-Anwendungen nutzen möchte, benötigt dafür ein DATEV-Konto. Diese Änderung betrifft alle Anwenderinnen und Anwender – also jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter in Ihrer Kanzlei sowie Ihre Mandantinnen und Mandanten. Damit Ihre Organisation gut vorbereitet ist, informieren wir Sie mit diesem Schreiben und bitten um Ihre aktive Unterstützung. Persönliches DATEV-Konto wird für alle notwendig Zukünftig benötigt jeder Nutzer von DATEV-Cloud-Anwendungen ein persönliches DATEV-Konto. Dies ist der erste Schritt in Richtung Zielbild "Anmeldung an alle DATEV-Cloud-Anwendungen mit der gleichen Identität". Alle DATEV-Cloud-Anwendungen werden schrittweise ihre Anmeldung auf das DATEV-Konto umstellen. Ab dem 15. Februar 2026 können Sie folgende Cloud-Anwendungen nur noch mit einem verknüpften persönlichen DATEV-Konto nutzen: ■ DATEV Kanzleimanagement basis ■ DATEV Mandatsanbahnung ■ DATEV Interessentenverwaltung ■ DATEV Kanzleiprofilverwaltung und ■ MyDATEV Kanzlei So funktioniert die Umstellung Seit 13.10.2025 steht der DATEV-Konto-Assistent zur Verfügung. Er ist der einfachste Weg zum eigenen DATEV-Konto und wird früher oder später von jedem Anwender einmal durchlaufen. Der Assistent übernimmt folgende Aufgaben: ■ Er verknüpft bestehende Anmeldeverfahren wie DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin mit einem neuen persönlichen DATEV-Konto. ■ Auch ein bereits vorhandenes DATEV-Konto lässt sich über den Assistenten mit den bestehenden Anmeldeverfahren verbinden. ■ Wenn Sie sich mit einem DATEV-Benutzer anmelden, ist der Aufruf des Assistenten voraussichtlich erst ab Anfang Februar 2026 möglich. Wichtig: ■ Der DATEV-Konto-Assistent kann nur von der jeweiligen Person selbst ausgeführt werden. Eine Erledigung durch den Administrator oder Dritte (andere Mitarbeiter, DATEV Solution Partner oder DATEV) ist nicht möglich. ■ DATEV empfiehlt, dass alle Anwenderinnen und Anwender möglichst frühzeitig über den Assistenten ein persönliches DATEV-Konto anlegen und mit ihren vorhandenen Anmeldeverfahren verknüpfen. ■ Ab 7. Januar 2026 weisen wir zusätzlich direkt in der jeweiligen Anwendung auf die erforderliche Umstellung hin. Alle Anwenderinnen und Anwender – somit auch Ihre Mandanten und Mandantinnen – werden zufallsgesteuert beim Aufruf der betroffenen Anwendungen eine Hinweismeldung direkt in der Cloud-Anwendung erhalten. Wer die Verknüpfung bis zum 15. Februar 2026 nicht durchgeführt hat, erhält übergangsweise keinen Zugriff mehr auf die Anwendung und wird zum Assistenten weitergeleitet. Was Ihre Kanzlei jetzt tun sollte Bitte unterstützen Sie die Umstellung aktiv, indem Sie ■ alle Mitarbeitenden Ihrer Kanzlei informieren, dass jede Person mit DATEV SmartCard, DATEV SmartLogin oder DATEV-Benutzer den DATEV-Konto-Assistenten einmal selbst durchlaufen muss (https://datev-konto-assistent.apps.datev.de/) ■ Ihre Mandantinnen und Mandanten informieren, dass auch sie ein persönliches DATEV-Konto benötigen und den Assistenten selbst ausführen müssen. Bei Fragen finden Sie hier ausführliche Informationen: ■ go.datev.de/anmeldeverfahren ■ DATEV-Konto: Warum muss ich mein Anmeldeverfahren verknüpfen? (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1037198) ■ Umstellung von DATEV-Cloud-Anwendungen auf das DATEV-Konto (DATEV Hilfe-Center, Dok.-Nr. 1048601) Freundliche Grüße DATEV eG Marco Nürnberger © DATEV eG
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