@Nijkamp schrieb: Nein, der Mandant verlässt sich darauf, dass die Buchungen in DUO korrekt sind. .. In DUO gibt es keine Buchungen, nur Auswertungen. Und wenn Mandant "seine" Debitoren noch woanders führt, dann sollte man vielleicht mal darüber nachdenken, warum er dann Differenzen hat. Wozu benötigt er denn dann eine parallele Buchhaltung? Welche Debitorenstände sind denn die maßgeblichen? DUO ist nur so gut, wie die Daten, die aus DUO verarbeitet werden. Die Auswertungen, die dann in DUO wieder bereitgestellt werden, beruhen auf diesen Daten. Sind die unvollständig, können auch unvollständige Auswertungen herauskommen. Die für Mahnungen nicht geeignet sind.
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