@Nutzer_8888 schrieb: Können den theoretisch überhaupt separate Ordnungsbegriffe vergeben werden für einen DUO-Bestand und Belege Online? Jein. DATEV ist auf dem Weg dorthin. Je nachdem, wie die Programme und Daten miteinander reden sollen, ist das möglich, oder eben nicht. Man kann auch 1x Belege online anlegen, für den Berater, der die FiBu macht und 1x nur die neue Personalakte nutzen. Dann muss man aber wissen, dass der Lohn kein bisschen mit der FiBu und Bank online spricht. @Nutzer_8888 schrieb: Oder gibt es nur einen Ordnungsbegriff für DUO und damit für alle Anwendungen? Das ist der beste Fall, weil dann theoretisch alles miteinander sprechen kann, was spricht. @Nutzer_8888 schrieb: Bei uns sind derzeit Anlage auf mandantengenutzte Beraternummern eher selten. In den Datev-Hilfe-Doks wird meistens auch nur auf ReWe eingegangen. Ja, bei der megra auch. Und noch ein Ding: Die zentrale Mandantennummer im Arbeitsplatz muss dann nicht mehr mit der Cloud / Belege online korrespondieren, weil Selbstbucherunternehmen A die 10000 beim Mandat ist, welche aber mit 14118 im Arbeitsplatz der Kanzlei verknüpft ist. Wer 14118 dann online eintippt, landet im Leeren. Da war ja was ... @Nutzer_8888 schrieb: dass für die digitale Personalakte oder Arbeitnehmer online die Bestandszuordnung in DUO (Ist das auch der DUO bzw. Belege-Online bestand?) zwingend notwendig wäre. ANO ist von allem unabhängig und spricht ja auch nur am Ende mit jedem AN und dem passenden DATEV Konto. Für die Personalakte wird der Ordnungsbegriff des Lohnprogramms genutzt. Liegt die FiBu aber woanders, klappt's mit Bank online eben nicht. Da werden die Vorschlagszahlungen niemals auftauchen, wenn man das nicht erst korrigiert. @Nutzer_8888 schrieb: Schlussfolgerte, dass dies für Lohn-Vorerfassung wohl nicht so wäre und man in DUO oder die Rechtevergabe halt den Kanzlei-Lohnbestand zuordnet bwz. freigibt und somit unabhängig vom DUO-Bestand funktionieren könnte. Die Lohnvorerfassung wird sich wie die Personalakte am Ordnungsbegriff des Lohnprogramms hängen. Dass man dazu zu 100% unabhängig eine FiBu dranklemmen kann (weil 2 Berater FiBu und Lohn machen), da ist DATEV langfristig dran. @Nutzer_8888 schrieb: Zu komplexe Konfigurationen würde ich unbedingt vermeiden wollen, weil ein verknotets Spinnennetz sicher noch mehr Ärger macht... Hm, "nur" dann, wenn man unüberlegt einfach irgendwas macht und die Folgen dann nicht kennt. Sonst ist man bei DATEV Herrscher der Ordnungsbegriffe 😅. @Nutzer_8888 schrieb: Denke aber, dass sich herauskristallisiert, dass man sich auf ReWe und Lohn beschränken sollte hinsichtlich der mandantengenutzten Beraternummer.... Wenn das dann intern in der Kanzlei alles miteinander spricht, ja. Andernfalls, wenn man auch die Steuerprogramme auf die mandantengenutzte Beraternummer legt und man das mitgliedsgebundene Mandantengeschäft aktiviert, werden auch alle DATEV / RZ-Kosten für die Steuerprogramme an den Mandanten direkt berechnet, wenn man dann nicht noch extra wieder sagt, was DATEV dem Mandanten berechnen soll. Und da DATEV die Information über eine Generalvollmacht auch in der neuen Service Cloudanwendung Beraternummern verwalten online nicht ausweisen wird, wird man intern Excel Tabellen pflegen muss. Und Daten sind nur so gut, wie sie gepflegt werden. Ein "oh, habe ich vergessen" kann da böse enden.
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