Hi, Ok, bin ich bei Ihnen, obwohl die RDP-Funktion auf einem Arbeitsplatzrechner m.E. unter "Peanuts" läuft... Interessanter ist hier bei uns die Frage nach den Lizenzierungsmöglichkeiten disskutiert worden, wenn eine Kanzlei das Produkt "Mandantenanbindung" einsetzen möchte. Die DATEV hat hierzu zwar eine "schicke" Anleitung mit ca. 125 Seiten erstellt. Das Thema MS-Lizenzierung ist in dem Dokument nicht weiter ausgeführt. Wir sind hier der Meinung, dass eigentlich keine Kanzlei (oder die wenigsten) hier eine korrekte Lizenzierung vorweisen kann, wenn Sie einen Terminalserver für einen Mandanten bereitstellt (gegen oder ohne Entgeld), da hier eigentlich Providerlizenzen vorliegen müssten. Betroffen sind hier direkt die CAL's für MS-Server, MS-SQL und MS-RDP. Im schlimmsten Fall noch MS-SBS, MS-Exchange, MS-Office, u.s.w. Und der MS-SQL, welcher von DATEV zur Verfügung gestellt wird, ist schonmal gar nicht für eine solche Überlassung lizenziert. Den darf IMMER nur die Kanzlei selber und nur für DATEV-DB's nutzen. Jede andere Nutzung der Instanz führt zu einer Lizierungsanforderung, die die Kanzlei dann selber durchführen muß! BTW: 2. Baustelle: In einem DATEV-Dokument wird kurz erwähnt, das eine zweite Instanz des SQL-Dienstes (z.B. auf 2. Server) zur Lastverteilung oder Organisation ebenfalls nicht lizenziert ist... Und das Beste: Wir haben beides bei DATEV mal nachgefragt: Antwort nach x-Tagen: "da können wir nichts eindeutiges sagen....". Produkt "Mandantenanbindung" anbieten und dann keine Aussage zur MS-Lizenzierung treffen können. Insbesondere von DATEV hätten wir deutlich mehr erwartet. Hier dürften einige Kanzleien ein Lizenzgrab haben, welches nicht beachtet oder "billigend" in Kauf genommen wird. Da aber MS auf den Trichter gekommen ist, die Bestandskunden (welche über eOPEN-Verträge bekannt sind) mal abzuklopfen, dürften diese Baustellen über kurz oder lang zu einem echten Geldgrab für einige werden. Freue mich auf die Antworten Grüße Chr.Ockenfels
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