Hallo, die Musterverfahrensdokumentation zur Belegablage behandelt allgemein Dokumente mit Belegfunktion, wozu auch Kontoauszüge zählen. Auszug aus der Musterverfahrensdokumentation: Relevante Unterlagen mit Belegfunktion Auf eine vollständige Aufzählung der relevanten Belege muss aufgrund deren Vielfalt ebenso verzichtet werden wie aufgrund der Tatsache, dass die Bezeichnung eines Dokuments alleine nicht ausschlaggebend dafür ist, ob es eine Belegfunktion erfüllt oder nicht. [Hinweis: Typische Dokumente mit Belegcharakter sind etwa Angebote, Lieferscheine, Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen, Ausfuhrnachweise, Gelangensbestätigungen, Quittungen, Einzahlungs- und Auszahlungsbelege, Kontoauszüge, Verträge, Urkunden und Geschäftsbriefe.] Viele Grüße Stefanie Herold
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