Hallo, vorab möchte ich mitteilen, dass ich hier nicht vollumfänglich beantworten kann, an was Sie bei dieser individuellen Verschmelzung alles denken müssen. Vielen Dank schon mal für die bisherigen Infos. Ich gehe gerne auf die einzelnen Punkte ein: 1. Abmeldung aller Mitarbeiter bei der OHG: Damit LSt.-Bescheinigungen sowie die SV-Abmeldungen (GdA 30) erstellt werden, muss bei jedem Mitarbeiter der Austritt zum 30.06.2022 erfasst und abgerechnet werden. Im neuen Mandant wird mit dem Eintritt zum 01.07.2022 die DEÜV-Anmeldung (GdA 10) erstellt. In diesem Fall - mit Austritt und Neueintritt - machen DEÜV-Systemwechselmeldungen (GdA 36 und 13) keinen Sinn. Diese können nur ohne Austritt und Neueintritt erstellt werden. Sie müssten Lohnkontovortragswerte für alle Mitarbeiter im neuen Mandant anlegen, damit z. B. am Jahresende die Lohnsteuerbescheinigungen sowie DEÜV-Jahresmeldungen erstellt werden. Sie können den Monatsabschluss 06/2022 zurücksetzen und eine erneute Lohnabrechnung 06/2022 durchführen. Alternativ ändern Sie im Abrechnungsmonat 07/2022 bei den Mitarbeitern den letzten abzurechnenden Monat auf 07/2022 und führen die Lohnabrechnung mit dem Austritt zum 30.06.2022 durch. Ich würde in dieser Situation den Monatsabschluss zurücksetzen. 2. Mitgliedschaft UV bei der OHG beenden: Sie erfassen als Ende der Mitgliedschaft 06/2022 mit dem genannten Meldegrund für Sondertatbestand. Damit der Teillohnnachweis für die Monate 01/2022-06/2022 erstellt werden kann, muss zwingend ein Monatsabschluss erstellt werden. Wenn Sie wie im Punkt 1 beschrieben den Monatsabschluss zurücksetzen, müssen Sie ja sowieso den Monatsabschluss erneut durchführen. 3. Mitarbeiter OHG in die GmbH kopieren: Kopieren Sie die Mitarbeiter mit der Kopierassistent Variante 3. Damit der 01.07.2022 als Beginn Beschäftigungszeitraum bei allen Mitarbeitern übernommen wird, muss der Haken "Eintritte der Mitarbeiter an Abrechnungsstand des Zielmandanten anpassen" gesetzt bleiben. Das ursprüngliche Ersteintrittsdatum in die Firma wird ebenfalls mit übernommen. 4. Beitragsschätzung 07/2022 in der GmbH: Wichtig ist, dass die Schätzung für 07/2022 noch vor der Lohnabrechnung 07/2022 per Testmandant gesendet wird. Beachten Sie hierzu die Erläuterungen im Dokument Besonderheiten bei der Datenübernahme oder Geschäftsaufgabe von Mandanten im Schätzverfahren unter Punkt 5. Denken Sie bitte außerdem an die ELStAM-Ummeldungen im neuen Mandant. Falls Sie Arbeitnehmer online, die digitale Personalakte, Unternehmen online oder weitere PWS-Programme im Einsatz haben, gibt es einige Besonderheiten zu beachten. Sollte dies der Fall sein, informieren Sie sich bitte vorab nochmal ausführlich über die Details dazu.
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