Hallo Community, folgende neue Versionen für Lohn und Gehalt compact / classic / comfort stehen Ihnen seit dem 04.08.2022 bereit: 12.1 - Vollversion (Bereitstellung per DATEV Programme 16.0) 11.88 - Service-Release (Bereitstellung per DFÜ) Bitte installieren Sie die neue Version vor der Lohnabrechnung August 2022. Sie enthält wichtige gesetzliche Änderungen. Die Version ist die Voraussetzung für die Abrechnung der Energiepreispauschale. Wenn die DATEV-Programme 16.0 (inkl. Vollversion 12.1) nicht rechtzeitig installiert werden können, kann das Service-Release 11.88 allein auf Basis der DATEV-Programme 15.0 (August 2021) installiert werden. Bitte beachten Sie, dass bei der Installation von Lohn und Gehalt 12.1 die Basiskomponenten nicht automatisch mit installiert werden. Wir empfehlen Ihnen daher, die DATEV-Programme 16.0 komplett zu installieren. Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier. Gesetzliche Änderung: Energiepreispauschale (EPP) Die mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 beschlossene EPP können Sie mittels der neuen Lohnart 5800 (Energiepreispauschale) abrechnen und mit der Lohnsteuer-Anmeldung absetzen. In einem neuen Dialog werden anspruchsberechtigte und nicht anspruchsberechtigte Arbeitnehmer angezeigt, sowie Arbeitnehmer, die nicht eindeutig vom Programm zugeordnet werden können. In der Lohnsteuer-Anmeldung wird eine zusätzliche Kennzahl für die Energiepreispauschale aufgeführt. Auf der Lohnsteuerbescheinigung wird die Auszahlung mit dem Großbuchstaben E gekennzeichnet. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Dokumenten: Energiepreispauschale 2022 - Hintergrund Energiepreispauschale in Lohn und Gehalt abrechnen Update 15.08.2022 Für geringfügig Beschäftigte, die pauschal versteuert abgerechnet werden, ist unter Stammdaten | Beschäftigung | Tätigkeit in der Registerkarte Status im Feld „Arbeitnehmertyp“ 4 oder 5 zu erfassen. Wurde als Arbeitnehmertyp 0-3 erfasst und es ist keine Steuerklasse hinterlegt, wird der Mitarbeiter automatisch im Dialog zur Auszahlung der Energiepreispauschale mit „Nein“ vorbelegt. Schlüsseln Sie dann den Mitarbeiter für die Auszahlung auf „Ja“ um, erhalten Sie mit der Lohnabrechnung folgende Fehlermeldung: #LN21235: Im Monat MM/JJJJ wird die Energiepreispauschale ausbezahlt. Die Auszahlung durch den Arbeitgeber ist jedoch nur zulässig, wenn der Mitarbeiter am 01.September 2022 in eine der Steuerklassen 1-5 eingereiht ist. Es ist jedoch keine Steuerklasse für MM/JJJJ hinterlegt. Prüfen Sie, ob die Auszahlung der Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber zulässig ist. Ist dies nicht der Fall, dann schlüsseln Sie die Auszahlung auf "Nein" und wiederholen Sie die Abrechnung. Die Fehlermeldung erscheint aufgrund der falschen Stammdaten-Schlüsselung der geringfügig Beschäftigten. Wir empfehlen Ihnen daher bereits vor der Installation der neuen Version die Schlüsselung bei geringfügig Beschäftigten mit Pauschalversteuerung zu prüfen. Erhalten Sie die Fehlermeldung gehen Sie bitte wie folgt vor: Überprüfen Sie die Stammdaten-Schlüsselung der geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmer. Bei einem geringfügig Beschäftigten Arbeitnehmer mit Pauschalversteuerung muss der Arbeitnehmertyp 4 oder 5 hinterlegt werden und die Pauschalversteuerung aktiviert werden (keine Steuerklasse). Wurden die Stammdaten richtigerweise um geschlüsselt, muss zwingend die Hinterlegung für die Auszahlung der Energiepreispauschale bei den betroffenen Mitarbeitern überprüft werden. Dies ist entweder über den Dialog „Auszahlung Energiepreispauschale zuordnen…“ in den Brennpunkten möglich oder direkt im Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten | Sonstige Angaben | im Feld Auszahlung Energiepreispauschale. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Dokument 1024621. Funktionale Änderungen: eAU Statusübersicht Die neue eAU Statusübersicht zeigt Ihnen mitarbeiterübergreifend alle elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und deren aktuellen Status an. eAU Statusübersicht (Feldhilfe) [neu ab Version 11.88] Änderung bei der Auswertungsausgabe Aufgrund der Abkündigung des ILA-Formats können Sie nach der Installation der DATEV-Programme 16.0 ausschließlich PDF-Dateien aus Lohn und Gehalt exportieren. Die Umstellung vom ILA-Format auf das PDF-Format wird automatisch durchgeführt. Mit der Umstellung werden die Auswahlmöglichkeiten der Profile bei der Auswertungsausgabe in Lohn und Gehalt angepasst. Abkündigung des ILA-Formats in Lohn und Gehalt Änderungen bei Auswertungsausgabe in Lohn und Gehalt Erweiterter Funktionsumfang bei Übernahme der Zeitwirtschaftsdaten in den Kalender Bisher wurde beim Import der Kalenderdaten bestehende Daten in der Kalendererfassung des jeweiligen Monats gelöscht und mit den Daten aus der Importdatei überschrieben. Neu ist, dass Sie nun wählen können, ob vorhandene Bewegungsdaten für die Kalendererfassung überschrieben oder um neue ergänzt werden sollen. Bewegungsdaten importieren (ASCII-Import) in Lohn und Gehalt Berufliches Tätigkeitsverbot Nach Installation der DATEV-Programme 16.0 und der Version 12.1 können Sie ein behördlich angeordnetes berufliches Tätigkeitsverbot für einen Arbeitnehmer in Lohn und Gehalt abrechnen. Berufliches Tätigkeitsverbot abrechnen – Beispiele für Lohn und Gehalt Neue Lohnart für mehrjährige Überstundenvergütung Mit den neuen Versionen steht Ihnen die Lohnart 3900 (Mehrj.Überstd.beson.Umlageber) zur Verfügung. Übersicht durchsuchen In der Symbolleiste auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene finden Sie die neue Funktion "Übersicht durchsuchen". Bei Nutzung dieser Funktion können Sie die Überschriften aller Arbeitsbereiche, die im Strukturbaum auf Mandanten- oder Mitarbeiterebene angezeigt werden, nach Schlagworten durchsuchen. Diese und weitere Themen finden Sie auch in folgenden Dokumenten: Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort Gesetzliche Änderungen im Bereich der Personalwirtschaft Baulohn - Neuerungen - Übersicht 💡Kennen Sie schon unsere Tipps & Tricks-Seite in Lohn und Gehalt? Diese finden Sie auf der Mandantenebene im Übersichtsbaum. Die Seite wird regelmäßig mit aktuellen Themen/Informationen sowie Medien wie Hilfe-Bots, Hilfe-Videos und Klick-Tutorials aktualisiert. 💡Kennen Sie außerdem unseren Infoservice? Der Infoservice Personalwirtschaft ist ein kostenloser Service-Newsletter. Der Newsletter informiert Sie über wichtige gesetzliche Änderungen für die Lohn- und Gehaltsabrechnung und über funktionale Programmänderungen. Sie können den Infoservice hier abonnieren. 🎥Den Infoservice Lohn und Gehalt August 2022 gibt es auch diesmal wieder als Video. Das Video enthält eine Auswahl an Themen der aktuellen Infoservice-Ausgabe. Viele Grüße aus Nürnberg Ihr Community-Team Personalwirtschaft Lohn und Gehalt
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