Hallo Community, das Service-Release 12.15 von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort steht für Sie ab sofort zur Installation per DFÜ bereit. Alle Informationen rund um die Software-Bereitstellung finden Sie hier. Funktionale Änderung • Neue Lohnarten Inflationsausgleichsprämie Verwenden Sie vorrangig diese neuen Lohnarten für die Abrechnung der Inflationsprämie: 5670 Inflationsausgleichsprämie stf ➡️ Auszahlung in Form von Zuschüssen 5680 Inflationsausgl.prämie SB stf ➡️ Auszahlung in Form von Sachbezügen 💡Die steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstgrenze in Höhe von 3.000,00 € wird bei der Abrechnung dieser Lohnarten vom Programm Lohn und Gehalt automatisch geprüft. Bei einer Abrechnung mit der (kopierten) Lohnart 3701 Bezug, st- und sv-frei kann keine Prüfung auf die Höchstgrenze erfolgen. Wenn Sie die neuen Lohnarten mit der Prüfung auf die Höchstgrenze rückwirkend verwenden wollen, korrigieren Sie die Lohnabrechnung betroffener Arbeitnehmer wie im nachfolgenden Dokument beschrieben. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im Dokument Inflationsprämie. Fehlerbehebungen • Mitarbeiter im Bestandsschutz und Bundesknappschaft als gesetzliche Krankenkasse Die Abrechnung eines Mitarbeiters im Bestandsschutz mit der Bundesknappschaft als gesetzliche Krankenkasse kann wieder fehlerfrei erstellt werden. LN12561 Mitarbeiter im Bestandsschutz und Bundesknappschaft als gesetzliche Krankenkasse • Midijob: Fehlerhafte Berechnung des RV-Beitrags bei SV-freien Mitarbeitern in der AV Der Rentenversicherungsbeitrag (Beitragsanteil für den Arbeitnehmer) und ggf. auch der Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag wird wieder korrekt berechnet. Betroffen sind Mitarbeiter im Midijob-Bereich mit Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung (AV). Mit der nächsten Lohnabrechnung wird eine automatische Nachberechnung durchgeführt. Fehlerhafte Berechnung des RV-Beitrags bei Arbeitnehmern mit AV-Freiheit im Midijob-Bereich • Auswertung Personalkosten in Englisch unvollständig Die Auswertung Personalkosten in englischer Sprache wird wieder vollständig angezeigt. • Berechnung Kammerbeitrag Bremen bei geringfügig entlohnt Beschäftigten Für die Berechnung der Kammerbeiträge Bremen wird nun die neue Minijobobergrenze in Höhe von 520,00 € anstelle der bis 09/2022 gültigen Grenze in Höhe von 450,00 € herangezogen. Weitere Informationen zu den Versionen finden Sie im Dokument Aktuelle Version von Lohn und Gehalt compact / classic / comfort. Viele Grüße aus Nürnberg
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