Hallo, wenn auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Beschäftigung | Zeitraum das Kontrollkästchen "Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden" gesetzt ist, dann wird auch für die Arbeitsbescheinigung als Beginn des Arbeitsverhältnisses das "Ersteintrittsdatum in Firma" abweichend vom aktuellen Beschäftigungsbeginn gemeldet. Die Abrechnungswerte etc. werden jedoch nur aus dem aktuellen Beschäftigungsverhältnis gemeldet. Der Sachverhalt wird aktuell von unserer Entwicklung geprüft. Wird also fälschlicherweise das Ersteintrittsdatum in die Firma auf der Arbeitsbescheinigung ausgewiesen, deaktivieren Sie den Haken Ersteintrittsdatum im Brutto-Netto-Formular und Erstattungsantrag nach dem AAG verwenden". Anschließend können Sie über Abrechnung | DÜ Arbeitsbescheinigungen die Arbeitsbescheinigung erneut erstellen. Wie meine Kollegin @Astrid_Preuß bereits geschildert hat, kann Lohn und Gehalt leider keine Arbeitsbescheinigungen für vorherige Beschäftigungszeiträume erstellen, wenn diese unter einer Personalnummer abgebildet werden. Ich kann vollkommen nachvollziehen, dass dies unzufriedenstellend ist. Wir analysieren künftige Lösungsmöglichkeiten. Bis dahin können Sie die Arbeitsbescheinigungen für vorangegangene Beschäftigungszeiträume nur manuell über sv.net oder - soweit noch zulässig - auf Papierform an die BA übermitteln.
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