Hallo Herr Hein, wenn ein Prüferzugang das einzige Einsatzszenario für eine Einschränkung auf Kontenebene wäre, hätten Sie Recht. Leider können wir diesen Wunsch nicht isolidert darauf bewerten, sondern müssen die Auswirkungen auf das Programm in ihrer Gesamtheit betrachten. Die meisten Wünsche dazu werden uns zu Einsatzszenarien beim Belege buchen gemeldet. Hier ein paar häufig genannte Beispiele: Der Benutzer soll die Kanzleibuchhaltung bearbeiten dürfen, aber keine Lohnkonten sehen. Der Benutzer soll nur Sachkonten, aber keine Personenkonten buchen und sehen. Der Benutzer soll nur bestimmte Personenkonten und ausgewählte Aufwands-/Ertragskonten buchen dürfen. Der Benutzer soll nur die Bankkonten und Debitoren buchen dürfen. Neben dem Laufzeitverhalten gibt es noch weitere Überlegungen, die näher zu betrachten wären, wenn wir eine Umsetzung des Wunsches planen würden. Welche Auswirkung hätten gesperrte Konten auf die Ergebnisse bzw. Nachvollziehbarkeit von betriebswirtschaftlichen Auswertungen? Nun noch einmal zum Thema Vorlagen in der Rechteverwaltung. In der heutigen NUKO mit Freigabeprinzip fällt uns auf, dass viele Anwender sich schwer tun die Abhängigkeiten zwischen den Programmen zu erkennen. "Wenn ich Programm oder Menüpunkt A freigebe, welche weiteren Menüs muss ich freigeben, damit es auch wirklich funktioniert?" Der Vorteil der Vorlagen wird sein, dass wir hier diese Abhängigkeiten bereits identifiziert haben und direkt mit freigeben. Mit freundlichen Grüßen Chris Pollack Service Rechnungswesen (FIBU) DATEV eG Hallo Herr Pollack, von den von Ihnen genannten vier Punkten kann ich allenfalls den Punkt 1 nachvollziehen, aber selbst der wird bei normaler Nutzung des LOHN-FIBU-Buchungsliste eigentlich hinfällig, so lange ich nicht jeden einzelnen Mitarbeiter auf eine eigene Kostenstelle buche. Was hat der Buchende für tiefer greifende Erkenntnisse, wenn z.B. alle Gehälter summarisch auf 6020 (SKR04) landen, die ich ihm - ich lasse ihn ja ansonsten an meine FIBU dran - vorenthalten müsste ?? Die anderen drei Punkte sind nach meiner Beurteilung der Versuch, Inhalte von Orga-Anweisungen in Software zu giessen. Wollen/brauchen wir das wirklich, wenn schon in nicht all zu ferner Zukunft eh der Löwenanteil der FIBU praktisch voll automatisiert laufen soll ?? Zu Ihren Ausführungen im letzten Absatz kann ich die massive Komplexität der heutigen Nuko aus eigener Schlüsselungserfahrung nur bestätigen, aber die angedachte Lösung läuft doch darauf hinaus, dass wir "Blackbox A" (heutige Nuko, die kaum einer noch beherrscht) gegen "Blackbox B" (seitens DATEV werden Profile vorgegeben, die ich mir dann aber auch noch anschauen muss, ob am Ende etwas Passendes heraus kommt), austauschen. Nichts für ungut, aber das ist doch die "Quadratur des Kreises" ... Ich anerkenne ja, dass man uns mit dem Unterfangen helfen will, aber hier wird doch die Komplexität heute nicht wirklich reduziert oder beherrschbarer. Hinsichtlich Auswertungen kann es eigentlich nur so sinnvoll laufen, dass der Anwender die von ihm bebuchbaren Sachverhalte als Konten bzw. Teil-SuSa erhalten kann. EIne BWA auf solche Teilkonstrukte wäre doch nur dann sinnvoll, wenn der Auswertende auch beschränkungsfrei (hinsichtlich Konten) in den Bestand darf. Darüber hinaus fällt mir spontan dann nur noch eine Kostenstellen-/Kostenträger-BWA als Teil-BWA ein, aber da verlagern wir doch dann die in KOST möglichen Auswertungen in die Rechtestruktur der FIBU !?!? Nachdenkliche und zweifelnde Grüße - trotz alledem Ihnen ein erholsames Wochenende R. Hein
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