Hallo,
letzte Woche rief mich ein Mandant an und meinte, dass durch die Bereitstellung der Gehaltsüberweisung (welche er aber nicht ausführt, da er einen Dauerauftrag für den Lohn eingerichtet hat) seine Bank jeden Monat die bereitgestellten Daten manuell entfernen muss (was logischerweise auch Gebühren verursacht).
Gibt es dieses Problem öfter? Kann ich die Überweisung, trotz eingegebener Bankverbindung des AN unterdrücken?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Frau Lehner,
warum lassen Sie sich die Überweisungen nicht einfach in die Kanzlei in den Zahlungsverkehr rückübertragen ??
Dann landen diese erst einmal nicht mehr direkt beim Mandanten bzw. dessen Bank und Sie haben trotzdem noch die Möglichkeit, bei Bedarf einzelne/alle Überweisungen nachträglich an den Mandanten zu geben, sofern er sie doch mal brauchen sollte.
Außerdem brauchen Sie nicht in den Stammdaten der AN deren ja korrekte Bankverbindung löschen.
Gutes Gelingen ...
R. Hein
PS: Hoffentlich hat der Mandant bei Personalwechsel seine Daueraufträge auch immer im Blick. Wir haben bei unseren Mandanten aus deren schmerzlichen Erfahrungen heraus Daueraufträge und Lastschriften (für AN !!) beseitigen lassen und "liefern" dafür jeden Monat passgenau die Überweisungsaufträge an. So werden beim Mandanten auch keine VL- oder bAV-Zahlungen für ausgeschiedene Mitarbeiter unentdeckt weiter bezahlt/abgebucht. Lastschriften gibt es im Bereich "LOHN" daher immer nur für FA, Krankenkassen, Versorgungswerke und ähnliche Zahlungen, d.h. für Zahlungsverpflichtungen auf AG-Ebene ohne direkten Einzel-AN-Bezug.
Super, danke für die Info... werden wir beim nächsten Lohn-Lauf gleich ausprobieren.
PS: Der Mandant hat nur einen AN deshalb ist das ganze überschaubar.
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