@GLH schrieb: Wenn der AN bis jetzt durchgearbeitet hätte, könnte man heute die Befreiung an die Minijobzentrale mailen/faxen und die Befreiung gilt ab 01/2025 rückwirkend. Also ab heute und rückwirkend 42 Tage --> 01/2025. Aber rückwirkend gilt es ja nur, wenn man die Anmeldung innerhalb von 6 Wochen nach Erhalt des Befreiungsantrags meldet. Wenn der AN am 01.01.2025 unterschrieben hat und der Arbeitgeber keinen Eingangsvermerk auf dem Antrag angegeben hat, muss man vermutlich vom 01.01.2025 ausgehen - und dann sind die sechs Wochen bereits vorbei. In dem Fall wirkt die Befreiung erst ab dem 1. des Folgemonats nach Ablauf des Monats, der dem Eingang der Meldung bei der Minijobzentrale folgt. Da die normale Meldung nur mit der Abrechnung möglich ist, kann man diese so nicht "vorab" erstellen. Es muss daher eine manuelle Meldung an die Knappschaft erfolgen, indem eine Vorabmeldung für eine verfristete Meldung abgegeben wird (Vorabmeldung zur verfristeten Anzeige des Eingangs eines Befreiungsantrages). Wenn man diese abgibt, kann man ab dem 01. des Folgemonats (also wenn heute abgegeben wird, ab dem 01.05.2025) die Umschlüsselung im Programm machen und dann erfolgt mit der Mai-Abrechnung die entsprechende Ummeldung. Also einfach ab 02/2025 schlüsseln, wenn der Antrag in 01/2025 zu spät war, funktioniert so nicht.
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