@ValiH schrieb: Oder könnte ich für den obigen Zeitraum 21.10. - 01.12. jetzt eine "Sammelabfrage" machen und erhalte dann die jeweiligen Zeiträume zurückgemeldet? Nein, wenn die eAU ab 21.10.2024 jetzt abgerufen werden sollen, besteht nur die Möglichkeit die erste eAU ab 21.10.2024 anzufragen, auf die Rückmeldung zu warten, dann die nächste eAU ab dem Folgetag der Erstbescheinigung abzurufen, warten auf Rückmeldung, nächsten Beginn ab Ende der Folgebescheinigung abrufen, Rückmeldung abwarten.... Ob es viel bringt, den AN zu fragen, ist ungewiss. Zumal dieser Ihnen dann die Enddaten der jeweiligen AU-Zeiten mitteilen muss, nicht die Daten, an denen er beim Arzt war.
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