Hallo,
ja die Kinderdaten müssen unbedingt hinterlegt werden. Stell Dir vor, das Ehepaar wechselt spontan die Steuerklasse und der Inhaber der Steuerklasse 5 würde keinen Rabatt beim Pflegeversicherungszuschuss erhalten.? Da wäre das Geschrei aber groß. Außerdem verliert man in der Regel den Kinderfreibetrag mit Vollendung des 18. Lebensjahres bzw. bei Ausbildungsende. Dir würde die gesamte Zeit bis zum 25. Geburtstag des anrechenbaren Kindes fehlen.
Moin,
da die Voraussetzungen für einen Kinderfreibetrag und die Reduzierung der Pflegeversicherung bei mehreren Kindern nicht identisch sind, kann man dies nicht automatisieren.
Was automatisch erfolgt ist, dass bei Berücksichtigung eines Kinderfreibetrag die Elterneigenschaft aktiviert wird und der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung nicht berechnet wird.
Aber für die Anzahl der Kinder soll eine elektronische Meldung zur Mitte des Jahres kommen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Der Kinderfreibetrag sagt nicht aus, wie viel Kinder es wirklich sind. Nur, dass die Elterneigenschaft vorhanden sind. Ein KfB von 1,0 kann 1 Kind sein oder 2 Kinder (je 0,5). Klar, wenn ein KfB von 5,0 eingetragen ist, sind es mindestens 5 Kinder, aber dies ist nicht die Regel.